Die Organisationen der Kälte- und Klimabranche (BIV, BTGA, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, BVKMW, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF) begrüßen den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sie sich für die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten aus. Im Fokus steht dabei insbesondere der illegale Handel mit Kältemitteln, sogenannten F-Gasen.
Nach Einschätzung der Branchenorganisationen untergräbt der illegale Handel mit Kältemitteln das Ziel der F-Gase-Verordnung, direkte Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Zugleich würden Unternehmen benachteiligt, die legale und damit in der Regel teurere Kältemittel einsetzen. Darüber hinaus verweisen die Organisationen auf mögliche Sicherheitsrisiken. Kältemittel aus illegalen Quellen könnten die Sicherheit von Servicekräften gefährden sowie die Funktionsfähigkeit und Effizienz von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen beeinträchtigen.
Strengere Strafvorschriften für illegalen Handel mit F-Gasen
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen strengeren Strafvorschriften seien daher dringend erforderlich, heißt es in der Stellungnahme. Zugleich sehen die Verbände weiteren Anpassungsbedarf. So solle der Tatbestand der „schweren Chemikalienstraftat“ nicht nur banden- oder gewerbsmäßigen Handel erfassen, sondern auch den illegalen Handel mit „nicht geringen Mengen“ an F-Gasen sowie mit Geräten, die mit solchen Stoffen befüllt sind. Dies würde die praktische Anwendung erleichtern, da Informationen über illegal gehandelte Mengen in der Regel leicht nachweisbar vorliegen.
Außerdem fordern die Organisationen, den Straftatbestand bei vorsätzlichem Handeln auf die gesamte Lieferkette auszuweiten. Bislang stehe vor allem das erstmalige illegale Inverkehrbringen von Kältemitteln in die EU im Fokus. Der anschließende Handel mit bereits illegal eingeführten Kältemitteln werde hingegen weitgehend nicht erfasst. Für eine wirksamere Verfolgung illegaler Aktivitäten sprechen sich die Branchenvertreter zudem für erweiterte Ermittlungsbefugnisse aus. Neben der Telekommunikationsüberwachung sollten ausdrücklich auch Online-Ermittlungen ermöglicht werden. Darüber hinaus plädieren die Organisationen dafür, den illegalen Handel mit F-Gasen als eigenständigen Straftatbestand im Kernstrafrecht zu verankern.










