Der Hersteller aus der Eifel hatte einige seiner Produkte unter der Bezeichnung „Käse“ oder zu englisch „Cheese“ vermarktet. Dagegen hatte jüngst ein Verein, der vor unlauterem Wettbewerb schützen wolle, geklagt – und zu Ende März Recht bekommen. Das Gericht beruft sich auf europäisches Recht. Zwar werde in der Produktbeschreibung klargestellt, dass es sich nicht um Erzeugnisse tierischen Ursprungs handele; doch reiche dies nicht aus. Das Unternehmen will nun Einspruch einlegen.
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Der Hersteller aus der Eifel hatte einige seiner Produkte unter der Bezeichnung „Käse“ oder zu englisch „Cheese“ vermarktet. Dagegen hatte jüngst ein Verein, der vor unlauterem Wettbewerb schützen wolle, geklagt – und zu Ende März Recht bekommen. Das Gericht beruft sich auf europäisches Recht. Zwar werde in der Produktbeschreibung klargestellt, dass es sich nicht um Erzeugnisse tierischen Ursprungs handele; doch reiche dies nicht aus. Das Unternehmen will nun Einspruch einlegen.