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Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt, spätestens jetzt Privat- und Geschäftswagen auf Winterreifen umzurüsten. Nicht umsonst, denn die Zahl der meldepflichtigen Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, die der gesetzlichen Unfallversicherung im ersten Halbjahr 2013 angezeigt wurden, ist gegenüber dem Vorjahr um über 12% gestiegen.
© Wer bei Eis- oder Schneeglätte Auto fahren möchte, muss wintertaugliche Bereifung aufziehen. Die Winterreifenpflicht gilt für PKW und Transporter. Sie gilt auch für schwere Nutzfahrzeuge, die zumindest auf den Antriebsachsen mit Winterbereifung ausgestattet sein müssen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt, spätestens jetzt Privat- und Geschäftswagen auf Winterreifen umzurüsten. Nicht umsonst, denn die Zahl der meldepflichtigen Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, die der gesetzlichen Unfallversicherung im ersten Halbjahr 2013 angezeigt wurden, ist gegenüber dem Vorjahr um über 12% gestiegen. Einfach zu merken: „Von O bis O“ Von Oktober bis Ostern sollten Kraftfahrzeuge mit Reifen der Kennzeichnung M+S oder mit Ganzjahresreifen ausgerüstet sein. Durch ihre speziellen Gummimischungen sind Winterreifen an die kühle Witterung und durch ihr spezielles Profil an das Fahren bei Regen, Schnee und Eis gut angepasst. Das Profil sollte mindestens vier Millimeter tief sein. Sommerreifen hingegen verlieren bei niedrigen Temperaturen und nasser Fahrbahn schnell ihre Bodenhaftung. Und wer bei winterlichen Straßenbedingungen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen zum Unfall, kann dies wegen grober Fahrlässigkeit zur erheblichen Leistungskürzung der Haftpflicht- und Kaskoversicherung führen.
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Jetzt auf Winterreifen umrüsten

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt, spätestens jetzt Privat- und Geschäftswagen auf Winterreifen umzurüsten. Nicht umsonst, denn die Zahl der meldepflichtigen Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, die der gesetzlichen Unfallversicherung im ersten Halbjahr 2013 angezeigt wurden, ist gegenüber dem Vorjahr um über 12% gestiegen.

Wer bei Eis- oder Schneeglätte Auto fahren möchte, muss wintertaugliche Bereifung aufziehen. Die Winterreifenpflicht gilt für PKW und Transporter. Sie gilt auch für schwere Nutzfahrzeuge, die zumindest auf den Antriebsachsen mit Winterbereifung ausgestattet sein müssen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt, spätestens jetzt Privat- und Geschäftswagen auf Winterreifen umzurüsten. Nicht umsonst, denn die Zahl der meldepflichtigen Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, die der gesetzlichen Unfallversicherung im ersten Halbjahr 2013 angezeigt wurden, ist gegenüber dem Vorjahr um über 12% gestiegen.

Einfach zu merken: „Von O bis O“
Von Oktober bis Ostern sollten Kraftfahrzeuge mit Reifen der Kennzeichnung M+S oder mit Ganzjahresreifen ausgerüstet sein. Durch ihre speziellen Gummimischungen sind Winterreifen an die kühle Witterung und durch ihr spezielles Profil an das Fahren bei Regen, Schnee und Eis gut angepasst. Das Profil sollte mindestens vier Millimeter tief sein. Sommerreifen hingegen verlieren bei niedrigen Temperaturen und nasser Fahrbahn schnell ihre Bodenhaftung. Und wer bei winterlichen Straßenbedingungen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen zum Unfall, kann dies wegen grober Fahrlässigkeit zur erheblichen Leistungskürzung der
Haftpflicht- und Kaskoversicherung führen.

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