Eine dauerhaft erfolgreiche Integration von Mitarbeitern nach Arbeitsunfällen oder mit Behinderungen durch Unternehmen ist keineswegs selbstverständlich. Mit dem BGN-Integrationspreis zeichnet die Berufsgenossenschaft daher Betriebe für ihr außergewöhnliches Engagement aus, insbesondere hinsichtlich der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben von Schwerstverletzten nach Arbeitsunfällen oder Berufserkrankten. Hierzu stehen bis zu 15.000 Euro Preisgeld bereit. Die Höhe der Einzelpreise beträgt bis zu 5.000 Euro.
Prominente Schirmherrschaft
Schirmherr des Integrationspreises ist Adel Tawil: „Der BGN-Integrationspreis hat eine wichtige Funktion: Er steht als Symbol für das außergewöhnliche Engagement von Arbeitgebern, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu erhalten. Deshalb war es für mich eine Selbstverständlichkeit, die Schirmherrschaft des BGN-Integrationspreises zu übernehmen.“
Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich alle BGN Mitgliedsbetriebe. Besonders erwünscht sind gute Beispiele aus kleinen und mittleren Betrieben. Voraussetzung ist die erfolgreiche Integration BGN-Versicherter nach Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen in dem Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30.September 2018. Das Einverständnis des Unternehmens und des/r Versicherten zur Veröffentlichung in Wort und Bild ist unabdingbare Voraussetzung für die Bewerbung. Bewerbungsfrist ist der 31. März.
Weitere Informationen zur Ausschreibung sowie die Bewerbungsbogen zum Download finden Sie hier.
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