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Die administrativen Verfahren für eine Unternehmensgründung dauern in Deutschland im Durchschnitt 6,3 Tage.
© Die administrativen Verfahren für eine Unternehmensgründung dauern in Deutschland im Durchschnitt 6,3 Tage. Damit lässt sich in Deutschland deutlich schneller eine Firma gründen als im EU-weiten Vergleich, wo für administrative Verfahren im Durchschnitt zwölf Tage benötigt werden. Dies ist das Ergebis eines EU-weiten Vergleichs des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung.In einem vom IfM Bonn verfassten Vergleich laufen demnach in Deutschland Neugründung schneller als in anderen Ländern ab. Der Vergleich wurde nach einheitlichen Vorgaben für alle 27 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt und beschränkt sich auf fünf idealtypische Gründungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH.Kostenziel knapp erreichtBei den Gründungskosten liegt Deutschland mit durchschnittlich 792 Euro über dem EU-Mittelwert von 554 Euro. Allerdings ist ein Kostenvergleich weniger aussagekräftig als ein Vergleich der Verfahrensdauern, da die unterschiedliche Wirtschaftskraft der EU-Mitgliedstaaten unberücksichtigt bleibt. Das Kostenziel der EU-Kommission, das für die Gründungskosten eine Obergrenze von 800 Euro vorsieht, wird jedenfalls knapp erreicht, wenngleich die EU-Kommission weitere Kostenreduzierungen empfiehlt. Ein weiteres wesentliches Ergebnis ist, dass zwischen den drei deutschen Untersuchungsorten Bremerhaven, Meißen und München und allen am Gründungsprozess beteiligten Institutionen keine grundlegenden regionalen Unterschiede im Hinblick auf die Dauer und Kosten sowie die Anzahl der relevanten Gründungsverfahren bestehen.Ämter arbeiten bundesweit gleich effizientIm Schnitt kann man in Meißen genauso schnell gründen wie in München oder Bremerhaven, was zeigt, dass in den Kommunen, so unterschiedlich diese auch sein mögen, die Bemühungen um eine Reduzierung der Gründungsbürokratie gleichsam vorangetrieben werden. Den größten Einfluss auf Dauer und Kosten der Gründungsverfahren liegen in den rechtsformspezifischen Verfahren, insbesondere die Handelsregistereintragung, im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung. Auch hier sind die landläufigen Vorstellungen von langwierigen und umständlichen Verfahren zu relativieren.Vollständige Unterlagen garantieren rasches VerfahrenIm Gegensatz zu Ergebnissen früherer Studien lässt sich eine Handelsregistereintragung regelmäßig innerhalb von drei Tagen erwirken, vorausgesetzt der Gründer reicht vollständige Unterlagen ein und leistet einen Kostenvorschuss von ca. 150 Euro. Informationsdefizite über die Gründungsverfahren sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen sind die wichtigsten Gründe für Verzögerungen beim administrativen Ablauf.Die so bedingten Nachforderungen der zuständigen Ämter führen zu vermeidbaren Verzögerungen und nähren die Vorstellungen einer langwierigen Gründungsbürokratie. Zur Realisierung von den bereits tatsächlich möglichen kurzen Verfahrenszeiten wird den Gründern daher empfohlen, ihr Gründungsvorhaben auch in Hinsicht auf die administrativen Verfahren besser vorzubereiten und von den vielfältigen Informations- und Beratungsangeboten der Wirtschaftskammern und der Behörden verstärkten Gebrauch zu machen.
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In 6,3 Tagen ist die Firma gegründet

Die administrativen Verfahren für eine Unternehmensgründung dauern in Deutschland im Durchschnitt 6,3 Tage.

Die administrativen Verfahren für eine Unternehmensgründung dauern in Deutschland im Durchschnitt 6,3 Tage. Damit lässt sich in Deutschland deutlich schneller eine Firma gründen als im EU-weiten Vergleich, wo für administrative Verfahren im Durchschnitt zwölf Tage benötigt werden. Dies ist das Ergebis eines EU-weiten Vergleichs des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung.In einem vom IfM Bonn verfassten Vergleich laufen demnach in Deutschland Neugründung schneller als in anderen Ländern ab. Der Vergleich wurde nach einheitlichen Vorgaben für alle 27 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt und beschränkt sich auf fünf idealtypische Gründungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH.Kostenziel knapp erreichtBei den Gründungskosten liegt Deutschland mit durchschnittlich 792 Euro über dem EU-Mittelwert von 554 Euro. Allerdings ist ein Kostenvergleich weniger aussagekräftig als ein Vergleich der Verfahrensdauern, da die unterschiedliche Wirtschaftskraft der EU-Mitgliedstaaten unberücksichtigt bleibt. Das Kostenziel der EU-Kommission, das für die Gründungskosten eine Obergrenze von 800 Euro vorsieht, wird jedenfalls knapp erreicht, wenngleich die EU-Kommission weitere Kostenreduzierungen empfiehlt. Ein weiteres wesentliches Ergebnis ist, dass zwischen den drei deutschen Untersuchungsorten Bremerhaven, Meißen und München und allen am Gründungsprozess beteiligten Institutionen keine grundlegenden regionalen Unterschiede im Hinblick auf die Dauer und Kosten sowie die Anzahl der relevanten Gründungsverfahren bestehen.Ämter arbeiten bundesweit gleich effizientIm Schnitt kann man in Meißen genauso schnell gründen wie in München oder Bremerhaven, was zeigt, dass in den Kommunen, so unterschiedlich diese auch sein mögen, die Bemühungen um eine Reduzierung der Gründungsbürokratie gleichsam vorangetrieben werden. Den größten Einfluss auf Dauer und Kosten der Gründungsverfahren liegen in den rechtsformspezifischen Verfahren, insbesondere die Handelsregistereintragung, im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung. Auch hier sind die landläufigen Vorstellungen von langwierigen und umständlichen Verfahren zu relativieren.Vollständige Unterlagen garantieren rasches VerfahrenIm Gegensatz zu Ergebnissen früherer Studien lässt sich eine Handelsregistereintragung regelmäßig innerhalb von drei Tagen erwirken, vorausgesetzt der Gründer reicht vollständige Unterlagen ein und leistet einen Kostenvorschuss von ca. 150 Euro. Informationsdefizite über die Gründungsverfahren sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen sind die wichtigsten Gründe für Verzögerungen beim administrativen Ablauf.Die so bedingten Nachforderungen der zuständigen Ämter führen zu vermeidbaren Verzögerungen und nähren die Vorstellungen einer langwierigen Gründungsbürokratie. Zur Realisierung von den bereits tatsächlich möglichen kurzen Verfahrenszeiten wird den Gründern daher empfohlen, ihr Gründungsvorhaben auch in Hinsicht auf die administrativen Verfahren besser vorzubereiten und von den vielfältigen Informations- und Beratungsangeboten der Wirtschaftskammern und der Behörden verstärkten Gebrauch zu machen.

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