Mit aktuellen Inhalten und Bewertungskriterien setzt das Herkunftszeichen Qualitätsakzente und fördert deutsche Erzeugnisse und deren Herstellung. Gemeinsam mit Experten wurden strenge Vergabemodalitäten erarbeitet, die branchenübergreifend für folgende Produktbereiche gelten: Backwaren, Süßwaren, Fleischerzeugnisse und Frischfleisch, Feinkost, Fertiggerichte, Fisch & Seafood, Milcherzeugnisse und Speiseeis, Bier, Frucht- und Erfrischungsgetränke, Spirituosen und alkoholartige Mixgetränke sowie Obst und Gemüse.
Die Einhaltung aller Kriterien und Regularien überwacht die Geschäftsstelle des Herkunftszeichens, die bei der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) liegt. Für die Vergabe müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Herstellung in Deutschland: Die Produktion der Lebensmittel erfolgt in Deutschland nach deutschen Qualitätsstandards. Es gilt die LMIV Art.26, Abs. 3: Ursprungsland oder Herkunftsort
- Traditionelle Rezepturen/Erzeugnisse: Erzeugnisse in Anlehnung an die VO EU 1151/2012, die mindestens 30 Jahre alt sind und in der Liste der „traditionellen Rezepturen“ stehen, die auf der Internetseite veröffentlicht ist.
- Nachgewiesene Produktqualität: Sensorische Produktanalyse sowie Verpackungs- und Kennzeichnungsprüfung
Die Marke „Aus deutschen Landen“ kann bei Erfüllung der Voraussetzungen von Lebensmittelproduzenten mit Sitz und Herstellung in Deutschland für ihre Produkt- und Unternehmenskommunikation zwei Jahre lang genutzt werden. Weitere Informationen gibt es hier oder telefonisch bei der DLG-Geschäftsstelle, Eschborner Landstr. 122, 60489 Frankfurt am Main, Tel.: 069 24788 351, Fax 069/24788 115 oder per Mail.