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Das im April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes trägt zur Fachkräftesicherung im Handwerk bei. 56% der Bescheide attestieren die volle Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, weitere 35% die teilweise Gleichwertigkeit.
© Das im April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes trägt zur Fachkräftesicherung im Handwerk bei. 56% der Bescheide attestieren die volle Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, weitere 35% die teilweise Gleichwertigkeit. „Das neue Gesetz ist damit ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Fachkräftesicherung im Handwerk“, so Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Anträge vor allem aus der Türkei und Polen 7.270 Anfragen und Beratungen zum neuen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens erreichten die 53 Handwerkskammern. Bis zum 30. November wurden 1.308 Anträge gestellt. Die Antragsteller stammen aus 75 Herkunftsländern, an der Spitze die Türkei und Polen. Mit Abstand folgen die Russische Föderation, Kasachstan, Rumänien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, die Ukraine und Griechenland. Bisher stammen alle Anträge aus dem Inland. Positiv wird die dezentrale Beratung und Bearbeitung in allen regionalen Handwerkskammern angenommen. Schwannecke: „In der Regel besteht hoher Beratungsbedarf. Im Rahmen persönlicher Gespräche werden das neue Recht erläutert, die sehr individuellen Anliegen begutachtet und auch alternative Möglichkeiten aufgezeigt.“ Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung wird eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer einschlägigen inländischen Referenzqualifikation verglichen, um auf dieser Basis zu einer Gleichwertigkeitsaussage zu gelangen. Schwerpunkte im Handwerk seien allerdings die Bereiche Elektrotechnik, Friseur und Kfz-Mechatroniker.
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Handwerk profitiert vom Anerkennungsgesetz

Das im April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes trägt zur Fachkräftesicherung im Handwerk bei. 56% der Bescheide attestieren die volle Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, weitere 35% die teilweise Gleichwertigkeit.

Das im April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes trägt zur Fachkräftesicherung im Handwerk bei. 56% der Bescheide attestieren die volle Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, weitere 35% die teilweise Gleichwertigkeit. „Das neue Gesetz ist damit ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Fachkräftesicherung im Handwerk“, so Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Anträge vor allem aus der Türkei und Polen
7.270 Anfragen und Beratungen zum neuen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens erreichten die 53 Handwerkskammern. Bis zum 30. November wurden 1.308 Anträge gestellt. Die Antragsteller stammen aus 75 Herkunftsländern, an der Spitze die Türkei und Polen. Mit Abstand folgen die Russische Föderation, Kasachstan, Rumänien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, die Ukraine und Griechenland. Bisher stammen alle Anträge aus dem Inland.

Positiv wird die dezentrale Beratung und Bearbeitung in allen regionalen Handwerkskammern angenommen. Schwannecke: „In der Regel besteht hoher Beratungsbedarf. Im Rahmen persönlicher Gespräche werden das neue Recht erläutert, die sehr individuellen Anliegen begutachtet und auch alternative Möglichkeiten aufgezeigt.“ Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung wird eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer einschlägigen inländischen Referenzqualifikation verglichen, um auf dieser Basis zu einer Gleichwertigkeitsaussage zu gelangen. Schwerpunkte im Handwerk seien allerdings die Bereiche Elektrotechnik, Friseur und Kfz-Mechatroniker.

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