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Handwerk droht Belastung durch Maut

Das Europäische Parlament hat entschieden, streckenbezogene Mautsysteme auch für leichte und mittelschwere Fahrzeuge verpflichtend einzuführen. Für Handwerksbetriebe bedeutet die Entscheidung laut ZDH eine erhebliche Belastung.

Das Europäische Parlament (EP) hat für die Abschaffung der zeitbasierten Straßengebühren für schwere Nutzfahrzeuge und Lieferwagen gestimmt. Zukünftig sollen zusätzlich zu den bereits heute erfassten Lastkraftwagen mit einer Masse oberhalb der 3,5-Tonnen-Schwelle u.a. auch Kleintransporter in ein streckenabhängiges Mautsystem einbezogen werden. Die noch bestehenden nationalen Ausnahmemöglichkeiten, die Deutschland für den Bereich von 3,5 bis 7,5 t nutzt, sollen gestrichen werden.
ZDH zeigt sich unerfreut
Schon im Vorfeld der Abstimmung hatte sich der ZDH gegen die Einführung verpflichtender streckenbezogener Mautsysteme für mittelschwere und leichte Fahrzeuge ausgesprochen. Zur Enscheidung erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, für mittelschwere und leichte Fahrzeuge verpflichtend streckenbezogene Mautsysteme einzuführen, ist aus Sicht des Handwerks nicht nachvollziehbar. Das Parlament fordert damit, dass zukünftig alle Transporter zwischen 3,5 und 7,5 t in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen werden müssen. Damit wurde dem Handwerk ein Bärendienst erwiesen.“
Deutliche Auswirkungen für Handwerk
Ein streckenabhängiges Mautsystem beträfe in Deutschland nach Angaben des ZDH ein Straßennetz von mehr als 50.000 Kilometern Länge. Für den Großteil des regional tätigen Handwerks bedeute die Einführung einer streckenabhängigen Maut daher erhebliche finanzielle Belastungen. „Das ist ungerecht, denn die leichten und mittelschweren Fahrzeuge des Handwerks verursachen im Gegensatz zum Transportgewerbe keinen überproportionalen Verschleiß und tragen bereits über die Kfz- und Energiesteuer mehr als angemessen zum Straßenunterhalt bei“, kommentiert Schwannecke.

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