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Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung.
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Titelseite BÄKO-magazin Ausgabe 3-26
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Egal, ob befristet, unbefristet oder in Teilzeit beschäftigt: Bei Krankheit oder nach einem Arbeitsunfall erhalten Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung. Was Beschäftigte und Betriebe wissen sollten, erklärt die BGN.

Grundsätzlich hat jedermann, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, daß sein Arbeitgeber ihn bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiterbezahlt. Das gilt auch nach einem Arbeitsunfall und für alle Arbeitnehmer, ganz gleich, ob befristet, unbefristet oder in Teilzeit beschäftigt.

 

„Verletztengeld“ nach Arbeitsunfall

Aber was ist, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei ist? Nach einem Arbeitsunfall übernimmt dann die gesetzliche Unfallversicherung, also zum Beispiel die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Für längstens 78 Wochen zahlt sie das Verletztengeld – eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“. Das allerdings werden die Versicherten so gar nicht bemerken. Denn ihr Geld kommt zwar von der Berufsgenossenschaft, die Überweisung aber in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse. Umfassende Informationen dazu finden Arbeitnehmer und -geber auf der Website der BGN.

 

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