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Anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Familienbäckerei Dreißig, die ihre Backwaren in Brandenburg und Sachsen vertreibt, bündelte das Unternehmen 2011 sein soziales Engagement und richtete es mit der Gründung der Dreißig-Stiftung neu aus.
© Anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Familienbäckerei Dreißig, die ihre Backwaren in Brandenburg und Sachsen vertreibt, bündelte das Unternehmen 2011 sein soziales Engagement und richtete es mit der Gründung der Dreißig-Stiftung neu aus. In ausgewählten Projekten und Initiativen sollen Kinder und Jugendliche in der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung gefördert werden. Helfen vor der eigenen Haustür Projekte und Initiativen können sich jederzeit bei der Stiftung um eine Förderung bewerben. Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe durch die Stiftung ist, dass das Projekt oder die Initiative im Land Brandenburg oder Sachsen beheimatet ist und sich in ihrer Tätigkeit auch auf diese Region konzentriert, das Projekt oder die Initiative dem Zweck und den Zielen der Stiftung entspricht und aus eigener Kraft nicht umgesetzt werden kann, die erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß erbracht und durch entsprechende Unterlagen belegt werden, das Projekt oder die Initiative keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf wirtschaftliche Ziele ausgerichtet ist. Weitere Informationen zu der Stiftung hier.
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Gubener Filialist fördert Kinder und Jugendliche

Anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Familienbäckerei Dreißig, die ihre Backwaren in Brandenburg und Sachsen vertreibt, bündelte das Unternehmen 2011 sein soziales Engagement und richtete es mit der Gründung der Dreißig-Stiftung neu aus.

Anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Familienbäckerei Dreißig, die ihre Backwaren in Brandenburg und Sachsen vertreibt, bündelte das Unternehmen 2011 sein soziales Engagement und richtete es mit der Gründung der Dreißig-Stiftung neu aus. In ausgewählten Projekten und Initiativen sollen Kinder und Jugendliche in der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung gefördert werden.


Helfen vor der eigenen Haustür
Projekte und Initiativen können sich jederzeit bei der Stiftung um eine Förderung bewerben. Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe durch die Stiftung ist,
dass das Projekt oder die Initiative im Land Brandenburg oder Sachsen beheimatet ist und sich in ihrer Tätigkeit auch auf diese Region konzentriert,
das Projekt oder die Initiative dem Zweck und den Zielen der Stiftung entspricht und aus eigener Kraft nicht umgesetzt werden kann,
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das Projekt oder die Initiative keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf wirtschaftliche Ziele ausgerichtet ist.

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