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Die Öko-Verbände Bioland, Demeter und Naturland haben ein gemeinsames Kontrollverfahren für höchstes Tierwohl eingeführt. Eine Arbeitsgemeinschaft hat dafür gemeinsame Kriterien für die verschiedenen Tierarten entwickelt. Sie werden als „transparent und nachvollziehbar“ geschildert und sollen dazu dienen, die Tierhaltung auf den fast 10.000 Mitgliedsbetrieben zu stärken sowie mögliche Schwachstellen abzustellen.
© Die Öko-Verbände Bioland, Demeter und Naturland führen ein gemeinsames Kontrollverfahren für höchstes Tierwohl ein. Eine eigens gebildete Arbeitsgemeinschaft hat dafür gemeinsame Kriterien für die verschiedenen Tierarten entwickelt. Sie werden als „transparent und nachvollziehbar“ geschildert und sollen dazu dienen, die ohnehin meist sehr gute Tierhaltung auf den fast 10.000 Mitgliedsbetrieben zu stärken sowie mögliche Schwachstellen abzustellen. Das gemeinsame Kontrollverfahren gilt ab sofort, wie die drei Verbände jetzt mitteilten. Die überverbandliche Tierwohl-Checkliste wird künftig bei der jährlichen Öko-Kontrolle mit abgeprüft. Wenn dabei Abweichungen festgestellt werden, wird der Landwirt zu einer raschen Verbesserung angehalten. Die Umsetzung wird durch entsprechende Nachkontrolle sichergestellt. Mit diesem gemeinsamen Vorgehen soll die hohe Glaubwürdigkeit des ökologischen Landbaus mit seiner artgerechten Tierhaltung sichergestellt werden. An einem Strang ziehen Die drei Verbände Bioland, Demeter und Naturland hatten im Februar 2013 die Arbeitsgemeinschaft Tierwohl gegründet. Ein wesentliches Ziel war, einen einheitlichen Standard für die Beschreibung und Kontrolle des Tierwohls zu etablieren. Die Kontrolleure bewerten im Rahmen der verbandlichen Regelkontrolle in tierhaltenden Betrieben künftig wesentliche Indikatoren des Tierwohls. Diese umfassen den Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustand der Tiere sowie den Zustand von Stall und Futter. Auch die Tierverluste sind ein wesentliches Kriterium. Diese Überprüfung von Indikatoren am Tier ist bisher nicht Bestandteil der Kontrolle nach der EU-Öko-Verordnung, sie geht darüber hinaus. Jenseits von Vorschriften wie Mindeststallfläche oder Auslauf ist das Tierwohl maßgeblich auch von der Kompetenz und dem Engagement des Tierhalters abhängig.
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„Große Koalition“ für Tierwohl

Die Öko-Verbände Bioland, Demeter und Naturland haben ein gemeinsames Kontrollverfahren für höchstes Tierwohl eingeführt. Eine Arbeitsgemeinschaft hat dafür gemeinsame Kriterien für die verschiedenen Tierarten entwickelt. Sie werden als „transparent und nachvollziehbar“ geschildert und sollen dazu dienen, die Tierhaltung auf den fast 10.000 Mitgliedsbetrieben zu stärken sowie mögliche Schwachstellen abzustellen.

Die Öko-Verbände Bioland, Demeter und Naturland führen ein gemeinsames Kontrollverfahren für höchstes Tierwohl ein. Eine eigens gebildete Arbeitsgemeinschaft hat dafür gemeinsame Kriterien für die verschiedenen Tierarten entwickelt. Sie werden als „transparent und nachvollziehbar“ geschildert und sollen dazu dienen, die ohnehin meist sehr gute Tierhaltung auf den fast 10.000 Mitgliedsbetrieben zu stärken sowie mögliche Schwachstellen abzustellen. Das gemeinsame Kontrollverfahren gilt ab sofort, wie die drei Verbände jetzt mitteilten.

Die überverbandliche Tierwohl-Checkliste wird künftig bei der jährlichen Öko-Kontrolle mit abgeprüft. Wenn dabei Abweichungen festgestellt werden, wird der Landwirt zu einer raschen Verbesserung angehalten. Die Umsetzung wird durch entsprechende Nachkontrolle sichergestellt. Mit diesem gemeinsamen Vorgehen soll die hohe Glaubwürdigkeit des ökologischen Landbaus mit seiner artgerechten Tierhaltung sichergestellt werden.

An einem Strang ziehen
Die drei Verbände Bioland, Demeter und Naturland hatten im Februar 2013 die Arbeitsgemeinschaft Tierwohl gegründet. Ein wesentliches Ziel war, einen einheitlichen Standard für die Beschreibung und Kontrolle des Tierwohls zu etablieren. Die Kontrolleure bewerten im Rahmen der verbandlichen Regelkontrolle in tierhaltenden Betrieben künftig wesentliche Indikatoren des Tierwohls. Diese umfassen den Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustand der Tiere sowie den Zustand von Stall und Futter. Auch die Tierverluste sind ein wesentliches Kriterium.

Diese Überprüfung von Indikatoren am Tier ist bisher nicht Bestandteil der Kontrolle nach der EU-Öko-Verordnung, sie geht darüber hinaus. Jenseits von Vorschriften wie Mindeststallfläche oder Auslauf ist das Tierwohl maßgeblich auch von der Kompetenz und dem Engagement des Tierhalters abhängig.

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