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Der Rückgang der Erwerbstätigkeit geht zu gut drei Vierteln auf den Rückgang der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurück, die sich im 2. Quartal 2020 im Vergleich zum 2. Quartal 2019 um 434.000 (-1,1%) auf 40,64 Mio. Personen verringerte (Foto: Mediamodifier/pixabay.com 2018).
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Größter Rückgang der Erwerbstätigkeit

Im 2. Quartal 2020 waren rund 44,7 Mio. Personen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Da ist ein saisonbereinigter Rückgang um 1,4% gegenüber 1. Quartal 2020 und somit der größte Rückgang seit der deutschen Vereinigung.

Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ging die Erwerbstätigenzahl im Vergleich zum 1. Quartal 2020 saisonbereinigt um 618.000 Personen oder 1,4% zurück und damit so stark wie noch nie seit der deutschen Vereinigung. Im Vergleich zum 4. Quartal 2019, dem Quartal vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland, ging die Zahl der Erwerbstätigen im 2. Quartal 2020 saisonbereinigt ebenfalls um 1,4% oder 634.000 Personen zurück.
Nicht saisonbereinigt sank die Zahl der Erwerbstätigen gegenüber dem Vorquartal um 397.000 oder 0,9%. Normalerweise steigt die Erwerbstätigkeit im 2. Quartal eines Jahres aufgrund der üblichen Frühjahrsbelebung stark an – im Durchschnitt der letzten fünf Jahre in einem 2. Quartal um 0,9% (409.000 Personen). Im Zuge der Corona-Pandemie seit der zweiten Märzhälfte ist in diesem Jahr jedoch statt eines Anstiegs ein außergewöhnlich großer Rückgang zu verzeichnen.
Rückgang der Erwerbstätigkeit um 1,3 % gegenüber 2. Quartal 2019
Verglichen mit dem 2. Quartal 2019 sank die Zahl der Erwerbstätigen um 1,3% (574.000 Personen). Im 1. Quartal 2020 hatte die Vorjahresveränderungsrate noch bei +0,3% gelegen. Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen führen zu einer erhöhten Unsicherheit bei der Schätzung der Erwerbstätigenzahlen. Die massiv gestiegene Kurzarbeit wirkte sich dabei nicht auf die Erwerbstätigenzahlen aus, da Kurzarbeitende unabhängig vom Ausmaß der Kurzarbeit nach den Konzepten der Erwerbstätigenrechnung zu den Erwerbstätigen zählen und nicht als Erwerbslose.

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