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Titel E-Paper 10-24
Branche aktuell

Gravierenden Folgen für Kältetechnik

Die Novellierung der F-Gase-Verordnung und das PFAS-Beschränkungsverfahren im Rahmen der REACH-Verordnung haben beide das Potenzial, dass der Einsatz von fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) in Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlagen in kürzester Zeit sowohl in Neuanlagen als auch im Bestand nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt möglich sein wird.

In den allermeisten Anwendungen kommen heutzutage noch fluorierte Kältemittel zum Einsatz. Auch wenn es vielleicht nicht so drastisch kommen wird: Als Betreiber einer Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlage sollten Sie sich jetzt darauf vorbereiten!

VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe), BIV (Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks), ZVKKW (Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik haben sich in einem Infobrief an die Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gewandt, um auf die Auswirkungen beider Verordnungen aufmerksam zu machen. In dem Infobrief werden die geplanten Verbote und Beschränkungen von F-Gasen aufgelistet und anhand konkreter Beispiele wird verdeutlicht, welche wirtschaftlichen und technischen Probleme auf die Branche zukommen.

Die Organisationen appellieren an alle Branchenvertreter, ihre Kontakte zu Politikern (Land, Bund und Europa) zu nutzen, um auf diese gravierenden Folgen eindringlich hinzuweisen.
Das Schreiben wurde Kälte-Klima-Fachbetrieben zur Weitergabe an ihre Kunden, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, der Fach- und Wirtschaftspresse, Betreiberverbänden, zuständigen Stellen in den Bundesministerien (Wirtschaft, Bau, Umwelt) sowie nationalen und europäischen Politikern zugesandt. Ein Auszug:

Novellierung der F-Gase-Verordnung

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat am 1. März einem Vorschlag für die Novellierung der F-Gase-Verordnung zugestimmt, trotz Bedenken zahlreicher Branchen-Organisationen, dass die Vorschläge unrealistisch sind, eine Gefahr für die Wirtschaft und die Gesellschaft darstellen und die Klimaziele gefährden. Über diesen Entwurf wird Ende März 2023 im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt und es ist mit einer Zustimmung zu rechnen. Würde auch der EU-Rat zustimmen, tritt die neue F-Gase-Verordnung voraussichtlich im 4. Quartal 2023 in Kraft. Abgesehen von einer schnelleren und stärkeren Reduzierung der in der EU verfügbaren Kältemittelmengen haben einige Verbote unmittelbare Auswirkungen auf die Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. Das käme auf Sie zu:

  • Verbot von neuen stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025
  • Verbot von Monoblock- und anderen in sich geschlossenen Klimaanlagen und Wärmepumpengeräten mit F-Gasen ab 2026
  • Verbot von stationären Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit Füllmengen von weniger als 3 kg F-Gase ab 2027
  • Verbot von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen mit F-Gasen mit Nennleistung unter 12 kW ab 2028
  • Beschränkung von Split-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 12 kW und 200 kW auf Kältemittel mit einem GWP unter 750 ab 2028
  • Verbot von F-Gasen in Split-Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 200 kW ab 2028
  • Verwendungsverbot von F-Gasen mit einem GWP > 150 für Wartung und Service an stationären Kälteanlagen (mit Ausnahme von Chillern) ab 2024
  • Verwendungsverbot von F-Gasen mit einem GWP > 2500 für Wartung und Service an Klimaanlagen, Wärmepumpen und Chillern ab 2024
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