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© Der Wirkstoff Glyphosat wird im Pflanzenschutz seit 1974 angewandt und in vielen Pflanzenschutzmitteln verwendet. Die Genehmigung für den Wirkstoff auf EU-Ebene endete im Dezember 2015. Sie wurde von den zuständigen Gremien bis Ende Juni 2016 auf europäischer Ebene verlängert. Dies war notwendig geworden, um die derzeit laufende erneute Prüfung des Wirkstoffs Glyphosat nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik abzuschließen, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft berichtet. Seitens der EU-Kommission bislang keine Zustimmung
Nachdem der zuständige Ausschuss in Brüssel nicht zu einem Ergebnis hinsichtlich der Genehmigung des Wirkstoffes gelangen konnte, hat die EU-Kommission, nicht zuletzt weil die Antragsteller einen Anspruch auf eine Entscheidung über den Wirkstoff haben, eine Verlängerung der geltenden Genehmigung bis längstens Dezember 2017 vorgeschlagen. Auch diesem Kompromissvorschlag stimmte der zuständige Ausschuss am 6. Juni 2016 nicht zu. Die EU-Kommission hat deshalb die Mitgliedstaaten für den 24. Juni zu einer Sitzung des Berufungsausschusses eingeladen, der dann entscheiden soll. Sollte dieser Vermittlungsausschuss nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gelangen, kann die EU-Kommission ohne weitere Konsultation der Mitgliedstaaten eine Verordnung zur Verlängerung der Genehmigung erteilen. Stand bei FAO und WHO
Der gemeinsame Ausschuss für Pflanzenschutzmittel-Rückstände (JMPR) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) sowie der Gesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen hat sich in seiner Sitzung im Mai 2016 mit dem Wirkstoff Glyphosat befasst. Das Expertengremium kommt zu dem Schluss, dass bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Glyphosat von dem Wirkstoff keine krebserzeugenden oder keimzell-schädigenden Wirkungen ausgehen.
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Glyphosat – ja oder nein!?

Der Wirkstoff Glyphosat wird derzeit auf europäischer Ebene neu bewertet. Noch bis Ende des Monats wird in Brüssel über eine mögliche Verlängerung der Genehmigung entschieden.

Der Wirkstoff Glyphosat wird im Pflanzenschutz seit 1974 angewandt und in vielen Pflanzenschutzmitteln verwendet. Die Genehmigung für den Wirkstoff auf EU-Ebene endete im Dezember 2015. Sie wurde von den zuständigen Gremien bis Ende Juni 2016 auf europäischer Ebene verlängert. Dies war notwendig geworden, um die derzeit laufende erneute Prüfung des Wirkstoffs Glyphosat nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik abzuschließen, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft berichtet.
Seitens der EU-Kommission bislang keine Zustimmung
Nachdem der zuständige Ausschuss in Brüssel nicht zu einem Ergebnis hinsichtlich der Genehmigung des Wirkstoffes gelangen konnte, hat die EU-Kommission, nicht zuletzt weil die Antragsteller einen Anspruch auf eine Entscheidung über den Wirkstoff haben, eine Verlängerung der geltenden Genehmigung bis längstens Dezember 2017 vorgeschlagen. Auch diesem Kompromissvorschlag stimmte der zuständige Ausschuss am 6. Juni 2016 nicht zu. Die EU-Kommission hat deshalb die Mitgliedstaaten für den 24. Juni zu einer Sitzung des Berufungsausschusses eingeladen, der dann entscheiden soll. Sollte dieser Vermittlungsausschuss nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gelangen, kann die EU-Kommission ohne weitere Konsultation der Mitgliedstaaten eine Verordnung zur Verlängerung der Genehmigung erteilen.
Stand bei FAO und WHO
Der gemeinsame Ausschuss für Pflanzenschutzmittel-Rückstände (JMPR) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) sowie der Gesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen hat sich in seiner Sitzung im Mai 2016 mit dem Wirkstoff Glyphosat befasst. Das Expertengremium kommt zu dem Schluss, dass bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Glyphosat von dem Wirkstoff keine krebserzeugenden oder keimzell-schädigenden Wirkungen ausgehen.

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