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Beschwerden über Gerüche in der Außenluft gehören zu einer häufig geäußerten Kritik, vor allem bei Anlagen, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnbebauung befinden. Der Verband Deutscher Ingenieure (VDI) gibt Hilfestellungen.
© Der neue Richtlinienentwurf VDI 3883 Blatt 4 hilft bei der systematischen Erfassung und Bearbeitung von Geruchsbeschwerden. Das Vorgehen ist dabei unterteilt in die Schritte Erfassung der Beschwerde, Ermittlung von Ursachen, Bewertung und Maßnahmen. Systematische Erfassung aller Beschwerden
Gründe für Nachbarschaftsbeschwerden wegen Geruch sind häufig das Zusammenwachsen von Wohnbebauung mit gewerblich und landwirtschaftlich genutzten Gebieten, eine veränderte Emissions- und Immissionssituation sowie eine zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Bearbeitung von Geruchsbeschwerden durch die zuständigen Behörden ist häufig mit einem erheblichen Personal- und Zeitaufwand verbunden. Daher ist es sinnvoll, Beschwerden systematisch aufzuzeichnen und zu bearbeiten. Die Richtlinie kann für alle Geruchsbeschwerden angewendet werden, unabhängig, ob es sich um genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen handelt. Weitere Informationen und Möglichkeit zur Bestellung unter www.vdi.de/3883 und www.beuth.de.
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Geruchsbelästigung wirksam erfassen

Beschwerden über Gerüche in der Außenluft gehören zu einer häufig geäußerten Kritik, vor allem bei Anlagen, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnbebauung befinden. Der Verband Deutscher Ingenieure (VDI) gibt Hilfestellungen.

Der neue Richtlinienentwurf VDI 3883 Blatt 4 hilft bei der systematischen Erfassung und Bearbeitung von Geruchsbeschwerden. Das Vorgehen ist dabei unterteilt in die Schritte Erfassung der Beschwerde, Ermittlung von Ursachen, Bewertung und Maßnahmen.
Systematische Erfassung aller Beschwerden
Gründe für Nachbarschaftsbeschwerden wegen Geruch sind häufig das Zusammenwachsen von Wohnbebauung mit gewerblich und landwirtschaftlich genutzten Gebieten, eine veränderte Emissions- und Immissionssituation sowie eine zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Bearbeitung von Geruchsbeschwerden durch die zuständigen Behörden ist häufig mit einem erheblichen Personal- und Zeitaufwand verbunden. Daher ist es sinnvoll, Beschwerden systematisch aufzuzeichnen und zu bearbeiten. Die Richtlinie kann für alle Geruchsbeschwerden angewendet werden, unabhängig, ob es sich um genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen handelt.
Weitere Informationen und Möglichkeit zur Bestellung unter www.vdi.de/3883 und www.beuth.de.

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