Der teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoff (HFCKW), bekannt auch als R 22. kommt immer noch in Bäckereien, Großküchen etc. als Kältemittel zum Einsatz. Die Europäische Union hat die Produktion von R 22 ab dem 1. Januar 2010 verboten.
Allerdings ist eine Übergangsfrist bis 2015 vorgesehen, in der recyceltes R 22 weiter eingesetzt werden darf. Das Umweltbundesamt (UBA) rät daher dazu, das Ozon schädigende Kältemittel R 22 möglichst schnell durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Dafür gibt es sogar Fördermittel aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.
Geld aus dem Klimaschutz-Programm
Bei gewerblichen Anlagen fördert das Klimaschutz-Impulsprogramm des Bundesumweltministeriums den Umstieg mit bis zu 25% der Nettoinvestitionskosten. Werden zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz wie z.B. die Nutzung von Abwärme durchgeführt, können diese noch einmal mit bis zu 35% der Nettoinvestitionskosten gefördert werden. Geld für Neuanlagen gibt es aber nur, wenn innovative, energiesparende Techniken eingesetzt und natürliche Kältemittel benutzt werden.
Der Umstieg lohnt sich aber auch aus anderem Grund: Wegen des Produktionsverbots erwartet das UBA noch weit vor dem Jahr 2015 Engpässe beim Nachfüllen alter Anlagen mit R 22. Jährlich werden rund 1.000 Tonnen HFCKW benötigt, um durch Lecks entwichene Kältemittel in Kälteanlagen aufzufüllen. Die Experten gehen davon aus, dass nach dem Produktionsverbot am 1. Januar 2010 nur noch rund 10 bis 15% des dazu benötigten R 22 auf dem Markt verfügbar sein werden. Wer eine alte Anlage nicht schnell genug umrüstet, hat so das Nachsehen.
Umrüstung oder Neuinvestition?
Beim schnellen Ausstieg aus R 22 sollte folgendes beachtet werden: Da Kälteanlagen 10 oder mehr Jahre halten, ist die Umrüstung alter R22-Anlagen auf ein neues Kältemittel meist nicht die optimale Lösung. Besser ist der Neubau einer modernen und optimierten Anlage. Diese ist in der Regel energieeffizienter und so auf Dauer wirtschaftlicher. Als Ersatz für R 22 sollten möglichst natürliche, halogenfreie Kältemittel wie Kohlenstoffdioxid (R 744) verwendet werden.
Geld vom Staat für den schnellen Ausstieg
Der teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoff (HFCKW), bekannt auch als R 22. kommt immer noch in Bäckereien, Großküchen etc. als Kältemittel zum Einsatz. Die Europäische Union hat die Produktion von R 22 ab dem 1. Januar 2010 verboten.
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