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Der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) tritt zum Jahresbeginn 2014 in Kraft. Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGN wird ab 1.1.2014 keine eigene Gefahrtarifstelle mehr haben. Vielmehr werden Unternehmer künftig in der Gefahrklasse ihres Gewerbezweiges veranlagt.
© Der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) tritt zum Jahresbeginn 2014 in Kraft. Der bisherige Tarif läuft mit Erreichen seiner maximalen Geltungsdauer von sechs Jahren turnusgemäß aus. Neu dabei: Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGN wird ab 1.1.2014 keine eigene Gefahrtarifstelle mehr haben. Vielmehr werden Unternehmer künftig in der Gefahrklasse ihres Gewerbezweiges veranlagt. Während die Gefahrtarifstelle für Büro/Verwaltung mit der Gefahrklasse 0,5 unverändert erhalten bleibt, kommt es in den Tarifen einzelner Gewerbezweige zu notwendigen Anpassungen. Der BGN-Gefahrtarif 2014 steht zum Herunterladen auf den Internetseiten der BGN (www.bgn.de) in der Rubrik „Mitgliedschaft“ bereit. Einführung eines Prämienverfahrens Die BGN bereitet derzeit die Einführung eines Prämienverfahrens vor. Neben dem bereits bestehenden Nachlass können Unternehmen künftig eine Prämie erhalten, wenn sie Präventionsanstrengungen unternehmen, die über das gesetzlich vorgeschrieben Maß hinausgehen. Die Höhe der Prämie wird sich nach der Anzahl der Beschäftigten richten. Sie kann zwischen 100 und 100.000 Euro betragen.
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Gefahrtarif ändert sich zum neuen Jahr

Der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) tritt zum Jahresbeginn 2014 in Kraft. Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGN wird ab 1.1.2014 keine eigene Gefahrtarifstelle mehr haben. Vielmehr werden Unternehmer künftig in der Gefahrklasse ihres Gewerbezweiges veranlagt.

Der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) tritt zum Jahresbeginn 2014 in Kraft. Der bisherige Tarif läuft mit Erreichen seiner maximalen Geltungsdauer von sechs Jahren turnusgemäß aus. Neu dabei: Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGN wird ab 1.1.2014 keine eigene Gefahrtarifstelle mehr haben. Vielmehr werden Unternehmer künftig in der Gefahrklasse ihres Gewerbezweiges veranlagt.

Während die Gefahrtarifstelle für Büro/Verwaltung mit der Gefahrklasse 0,5 unverändert erhalten bleibt, kommt es in den Tarifen einzelner Gewerbezweige zu notwendigen Anpassungen.
Der BGN-Gefahrtarif 2014 steht zum Herunterladen auf den Internetseiten der BGN
(www.bgn.de) in der Rubrik „Mitgliedschaft“ bereit.

Einführung eines Prämienverfahrens
Die BGN bereitet derzeit die Einführung eines Prämienverfahrens vor. Neben dem bereits bestehenden Nachlass können Unternehmen künftig eine Prämie erhalten, wenn sie Präventionsanstrengungen unternehmen, die über das gesetzlich vorgeschrieben Maß hinausgehen. Die Höhe der Prämie wird sich nach der Anzahl der Beschäftigten richten. Sie kann zwischen 100 und 100.000 Euro betragen.

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