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Ausschnitt des gefälschten BGN-Schreibens.
© BGN
BÄKO-magazin Titel Ausgabe 4-26
Branche aktuell

Gefälschte BGN-Schreiben

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt aktuell vor einer neue Betrugsmasche mit angeblichen BGN-Rechnungen. Kriminelle fälschen BGN-Schreiben und fordern zu Zahlungen auf.

Kriminelle versenden aktuell Schreiben an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“. Die BGN warnt: Diese Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland; die Verbrecher haben offensichtlich einen enormen Aufwand betrieben. Auch die Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet – auch dies ein Täuschungsmanöver.

 

Keine Zahlungen leisten

Die Genossenschaft warnt eindringlich: Leisten Sie keine Zahlungen! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Schilder. Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten. Wenn Zweifel bestehen: Die Präventions-Hotline der BGN beantwortet unter 0621/4456-3517 alle Fragen, ob ein Anruf oder ein Schreiben tatsächlich von der BGN in Auftrag gegeben wurde.

BerufsgenossenschaftBGN

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