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... und Gas wird noch teurer. Bleibt die Hoffnung auf die versprochenen Entlastungen.
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Branche aktuell

Gasumlage kommt

Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, wird von Oktober an eine befristete Gas-Sicherungsumlage erhoben. Diese liegt zu Beginn des Umlagezeitraums (ab dem 1. Oktober) bei 2,4 Cent, wie der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) bekannt gab.

In einer Mitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz heißt es, Ziel sei es, in der Energiekrise die Gasversorgung für die Bürger und die Wirtschaft zu sichern. Um die Energiekosten mindestens teilweise zu dämpfen, soll die befristete Umlage durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.

 

Entlastungen versprochen

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, erklärte, die Energiepreise seien eine hohe Belastung, die nur schwer zu tragen seien – daher habe sich die Bundesregierung schon auf erste Schritte wie eine Ausweitung des Wohngeldes mit einem Heizkostenzuschuss verständigt. Zudem sprach er sich für weitere zielgenaue Entlastungen aus. Es sei auch klar, dass der Staat über die Umlage letztlich keine höheren Mehrwertsteuereinnahmen erzielen solle. Man werde einen Weg finden, um sicherzustellen, dass es da nicht noch zu einer zusätzlichen Belastung komme.

 

Maßnahmen der Bundesregierung

Hintergrund für die Umlage ist die von Russland künstlich geschaffene Energieknappheit. Um Insolvenzen und großflächige Lieferausfälle in der Gasversorgung zu vermeiden, soll der Großteil der Ersatzbeschaffungskosten ab Oktober solidarisch von allen Gasversorgern getragen werden, die diese dann auf die Endkunden – Privathaushalte und Wirtschaft – umlegen können. Bis Ende September tragen die Gasimporteure die Kosten praktisch allein. Die Umlage dient explizit nicht dazu, die Eigentümer der Energieversorgungsunternehmen vor Wertverlusten zu schützen. Die Umlage ist per Rechtsverordnung von der Bundesregierung beschlossen worden; Rechtsgrundlage ist § 26 des novellierten Energiesicherungsgesetzes. Weitere Maßnahmen seien der zügige Aufbau einer Infrastruktur für Flüssigerdgas, um russisches Gas zu ersetzen, das Befüllung der Gasspeicher in der kommenden Heizperiode und die Ersatzbeschaffung von Gas. Darüber hinaus sichere die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit des Gasmarktes ab, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten, unter anderem durch Kreditprogramme sowie durch die staatliche Beteiligung an Uniper, dem größten Gasimportunternehmen am deutschen Markt.

 

Näheres zur Umlage

Die Umlage ist bis zum 1. April 2024 befristet. Sie kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden. Ihre Höhe wird jeweils von dem Marktgebietsverantwortlichen THE ermittelt. Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit der Kostenberechnungen testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren und prüft die Berechnungen auf Plausibilitäten, einschließlich einer genauen Überprüfung im Rahmen der Endabrechnung. Diejenigen Gasimporteure, die wegen ihrer hohen Ersatzbeschaffungskosten für ausfallendes russisches Gas die Umlage in Anspruch nehmen wollen, konnten bei THE 90% ihrer voraussichtlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen. Dafür gelten zwei zentrale Bedingungen. Erstens darf es nur um Ersatzbeschaffungen für physische Gaslieferungen in den deutschen Markt gehen; zweitens dürfen nur Mengen angerechnet werden, die in Bestandsverträgen in Bezug auf russische Erdgaslieferungen zugesichert wurden. Das heißt, die Lieferverträge müssen vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sein.
Insgesamt haben zwölf Gasimporteure ihre Ersatzbeschaffungskosten bei THE angemeldet. Bezogen auf den Umlagezeitraum bis Anfang April 2024 machten diese Gasimporteure 34 Mrd. Euro an Kosten geltend; dies entspricht 90% der erwarteten Ersatzbeschaffungskosten für diese Zeit. Aus dieser Summe wurde durch ein im Rahmen der Rechtsverordnung vorgegebenes Berechnungsverfahren die Höhe der Umlage ermittelt. Dabei wird mit Prognosewerten gearbeitet. Am Ende des Umlagezeitraums wird dann anhand der tatsächlichen Kosten abgerechnet.

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