Die Fußball-WM ist in vollem Gange. Produkte passend zur viel beachteten Großveranstaltung anzubieten, greift die positive Stimmung der Fans auf und kann den Umsatz ankurbeln. Da sich die veranstaltende Fédération Internationale de Football Association (FIFA) umfassende Markenrechte rund um die Fußball-WM gesichert hat, sollte dies mit Bedacht geschehen. Neben den offiziellen Logos betrifft das u.a. auch Wörter und Wortzusammensetzungen (Wortmarke), die eigens für das Turnier entworfene Schriftart, Gestaltungen (Wort-Bildmarke) und die offiziellen Maskottchen.
Orientierungshilfe für backende Betriebe
Um Handwerksbäckereien beim Marketing zu unterstützen, bietet der ZV hier eine allgemeine Orientierungshilfe und erläutert beispielhaft, welche Werbemaßnahmen rund um die Fußball-WM markenrechtliche Risiken bergen können und welche regelmäßig unbedenklich sind. So ist etwa die Verwendung der offiziellen Logos auf Backwaren oder im Schaufenster untersagt, wenn keine Lizenz vorliegt. Werbung mit allgemeinen Fußballmotiven (Bälle, Fußballtore, etc.) ist hingegen gestattet. Wer noch tiefer in das Thema einsteigen möchte, findet hier (PDF) die offizielle Handreichung der FIFA zum geistigen Eigentum und weiteren Rechten. Dort finden sich nicht nur die im Rahmen des Turniers geschützten Wort- und Bildmarken, sondern auch Hinweise zur Verwendung in Social Media (ab S. 16).










