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Unternehmensgründung oder -nachfolge lassen sich dank einem neuen Förderprogramm entspannter finanzieren.
© martaposemuckel/Pixabay
BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Branche aktuell

Für Gründung oder Nachfolge

Ab dem 1. November 2024 steht Gründer/innen sowie Unternehmensnachfolger/innen ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. Das Darlehen erfolgt aus dem ERP-Sondervermögen.

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt, können Gründer/innen sowie Unternehmensnachfolger/innen ab dem 1. November 2024 dank einer Kooperation zwischen KfW, den Deutschen Bürgschaftsbanken, dem BMWK und dem Bundesministerium der Finanzen von einem neuen Förderangebot profitieren.

Das neue Förderangebot setzt laut BMWK einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung. Das Angebot erleichtere Gründer/innen und Unternehmensnachfolger/innen den Zugang zu Finanzierungsmitteln und biete maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken. Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100%ige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium der Finanzen und das BMWK gewähren hierfür eine 80%ige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen – und ihre Kundinnen und Kunden profitieren von attraktiven Konditionen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35% eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragsteller/innen müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie laut BMWK von besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten von 10 oder 15 Jahren zur Verfügung.

 

Einfache Antragstellung bei der Hausbank

Die Beantragung des ERP-Förderkredits sei einfach und transparent, erklärt das BMWK. Die Antragsteller/innen beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.

Weitere Informationen finden sich hier.

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