Obwohl in Berlin die Behörden gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Ergebnisse von Hygiene-Untersuchungen Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben in Form eines Transparenz-Barometers zur Verfügung zu stellen und im Internet zu veröffentlichen, ist dies laut foodwatch bislang nur in drei Fällen geschehen. Die am Mittwoch eingerichtete Klage richtet sich gegen den Berliner Bezirk Treptow-Köpenick, der laut einer foodwatch-Abfrage kein einziges Hygiene-Barometer veröffentlicht hatte.
„Das Berliner ‚Saubere-Küchen-Gesetz‘ ist eine Farce: Nur drei ausgestellte Hygiene-Barometer sind angesichts zehntausender Kontrollen in der Hauptstadt absolut lächerlich. Verbraucher/innen haben ein Recht zu erfahren, ob in Küchen und Backstuben alles in Ordnung ist. Die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen schafft einen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an die Hygienevorgaben zu halten“, sagt foodwatch-Geschäftsführer Dr. Chris Methmann.
Vorschriften nicht umgesetzt?
Seit Anfang 2023 ist das Berliner Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz (auch genannt „Saubere-Küchen-Gesetz“) in Kraft. Es schreibt den Behörden in der Hauptstadt eigentlich vor, die Ergebnisse aktueller Lebensmittelkontrollen online zu veröffentlichen und den betroffenen Unternehmen als Barometer zur Verfügung zu stellen. Verbraucher/innen sollen so per Aushang in den Betrieben und im Internet erfahren können, wie es um die Hygiene in den Lebensmittelunternehmen bestellt ist. Eine Abfrage von foodwatch Ende letzten Jahres bei allen zwölf Berliner Bezirksämtern habe jedoch zeigt, dass das Gesetz nicht umgesetzt wird. „Lediglich Berlin-Mitte stellte 2023 gerade mal drei Hygiene-Barometer an die Unternehmen aus. In allen anderen Bezirken wurde offenbar kein einziges Barometer veröffentlicht“, bemängelt foodwatch.
Als Grund nannten einige Ämter den für sie nicht zu stemmenden Personal- und Ressourcenaufwand – ein Argument, das foodwatch nicht gelten lassen will: Die Ausstellung des Transparenz-Barometers dürfte keinen großen Mehraufwand bedeuten. Die Kontrollergebnisse lägen ohnehin vor – diese müssten eben nur als Barometer veröffentlicht werden.
Vertiefende Informationen zum Thema bietet die Beratungsagentur Hygiene-Netzwerk hier.