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Der Bund fördert den Bau klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude. (Symbolbild)
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TITEL BÄKO-magazin 1-26
Branche aktuell

Förderung: klimafreundliches Bauen

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird eine neue befristete Förderstufe für Nichtwohngebäude eingeführt. Anträge können ab dem 16. Dezember 2025 gestellt werden.

Erklärtes Ziel der seitens des Bundes über die KfW angebotenen Förderung ist es, den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland zu fördern, bereits geplante, aber noch nicht umgesetzte Bauvorhaben voranzubringen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Über den KfW-Kredit Nr. 299 werden Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden (Effizienzgebäude der Stufen 40 und 55) unterstützt.

 

Unternehmen sind antragsberechtigt

Die neue befristete Förderstufe „Effizienzgebäude 55“ richtet sich nicht nur an Privatpersonen, sondern auch an Einzelunternehmer/innen sowie an Unternehmen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist neben dem Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe, dass das Heizsystem des Gebäudes nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Weitere Einzelheiten und Konditionen zur Förderung finden sich auf der Website der KfW.

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