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BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Branche aktuell

Förderung für Ihre Kälteanlagen

Es gibt zwei Förderprogramme für Kälteanlagentechnik, von denen Unternehmen Gelder erhalten können. Die Anforderungen und Vorteile der Programme sind unterschiedlich.

Anfang dieses Jahres änderte sich sowohl die „Kälte-Klima-Richtlinie“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) als auch das Förderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Geld nur für natürliche Kältemittel
Die „Kälte-Klima-Richtlinie“ bezuschusst Unternehmen, die Projekte im Bereich Komfortklimatisierung oder Prozesskälte planen – allerdings nur bei Verwendung von natürlichen Kältemitteln. Der Förderhöchstsatz beträgt 150.000 Euro und kann als Direktzuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt (BAFA) werden.
Weitergehende Informationen des BAFA finden Sie hier.
CO2-Einsparung wird belohnt
Das Förderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ ist auf Projekte für die Prozesskälte begrenzt. Unternehmen können bis zu 10 Millionen Euro erhalten, wenn das Projekt CO2 einspart und einem Prozess dient. Im Gegensatz zur „Kälte-Klima-Richtlinie“ können bei dieser Variante natürliche und nicht-natürliche Kältemittel eingesetzt werden. Die Förderung kann sowohl als Direktzuschuss über das BAFA beantragt werden sowie als Kreditvariante mit Teilschulderlass über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Genaueres finden Sie hier.

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