on on on
Am 1. März 2012 ist die neue Richtlinie für das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ (ehemals „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“) in Kraft getreten.
© Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die Energieberatung im Mittelstand weiter fördern. Am 1. März 2012 ist die neue Richtlinie für das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ (ehemals „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“) in Kraft getreten. Gefördert werden Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchführen. Erhebliche Zuschüsse möglich Ziel ist es, Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen zu erarbeiten. Zudem können Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von KMU im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms mit zinsgünstigen Krediten finanziert werden. Im Rahmen der Energieberatung werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch Zuschüsse unterstützt, sofern deren Energiekosten über 5.000 Euro liegen. Die Höhe der Förderung beträgt für die Initialberatung bis zu 80% der förderfähigen Beratungskosten und für die Detailberatung bis zu 60% der förderfähigen Beratungskosten. Die Umsetzung erfolgt durch die KfW Bankengruppe gemeinsam mit ihren Regionalpartnern. Mhr dazu im Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter www.bmwi.de.
Branche aktuell

Förderprogramm geht in neue Runde

Am 1. März 2012 ist die neue Richtlinie für das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ (ehemals „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“) in Kraft getreten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die Energieberatung im Mittelstand weiter fördern. Am 1. März 2012 ist die neue Richtlinie für das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ (ehemals „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“) in Kraft getreten. Gefördert werden Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchführen.

Erhebliche Zuschüsse möglich
Ziel ist es, Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen zu erarbeiten. Zudem können Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von KMU im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms mit zinsgünstigen Krediten finanziert werden.

Im Rahmen der Energieberatung werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch Zuschüsse unterstützt, sofern deren Energiekosten über 5.000 Euro liegen. Die Höhe der Förderung beträgt für die Initialberatung bis zu 80% der förderfähigen Beratungskosten und für die Detailberatung bis zu 60% der förderfähigen Beratungskosten. Die Umsetzung erfolgt durch die KfW Bankengruppe gemeinsam mit ihren Regionalpartnern.

Mhr dazu im Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter www.bmwi.de.

Mittelstand

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren