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Sie fordert Termintreue bei der Abgabe der Steuererklärung. Fristverletzungen werden nicht mehr toleriert, Fristverlängerungen nur noch in Ausnahmefällen gewährt.
© Die Finanzverwaltung fordert Termintreue bei der Abgabe der Steuererklärung. Fristverletzungen werden nicht mehr toleriert, Fristverlängerungen nur noch in Ausnahmefällen gewährt. Wer sich nicht schnell auf die härtere Gangart der Finanzbehörden einstellt, riskiert hohe Verspätungszuschläge. Sie können bis zu 10% der festgesetzten Steuer und bis zu 25.000 Euro betragen. Wer Berater hinzuzieht hat länger Zeit Betroffen sind Privatpersonen und Unternehmen. Wer keinen Berater in Anspruch nimmt, muss die Steuererklärung spätestens bis zum 31.5. des Folgejahres einreichen. Wirkt ein Berater mit, läuft die Einreichungsfrist automatisch bis zum 31.12. des Folgejahres. Ob und in welcher Form Fristüberschreitungen sanktioniert werden, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten. Als Faustregel gilt: Die Höhe des Zuschlags beträgt 0,5% der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung. Bei wiederholten Verspätungen oder grobem Verschulden können die Beamten weit höhere Zuschläge festsetzen. Strafzuschläge drohen unabhängig davon, ob der Steuerzahler nachzahlen muss oder eine Erstattung erhält. Allerdings sollten Steuerzahler Verspätungszuschläge nicht einfach hinnehmen. „Zwar ist ein vollständiger Erlass der Strafen nur selten durchsetzbar, doch häufig gelingt es, die Gebühren zu reduzieren", betont Dr. Axel Knoth, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei WWS in Mönchengladbach. Er empfiehlt, zunächst mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt zu telefonieren, bevor schriftlich Einspruch erhoben wird. „Im persönlichen Gespräch zeigen sich Finanzbeamte eher gnädig", so WWS-Experte Dr. Knoth. Je nach Situation – etwa bei Stundungsanträgen – lassen sich die Behörden leichter überzeugen, wenn nicht der Berater, sondern der Steuerpflichtige selbst beim Finanzamt die Gründe für die Verspätung darlegt. Schulden müssen in einem Monat beglichen werden Auch die fristgerechte Zahlung von Steuerschulden ist Pflicht. Hierfür bleibt ein Monat Zeit. Andernfalls fordert der Fiskus obendrein einen Säumniszuschlag von ein Prozent je überschrittenem Monat. Steuerzahler sollten frühzeitig Vorkehrungen treffen, um alle Fristen tatsächlich einzuhalten. Schon jetzt ist absehbar: Zum Jahresende kann es zu einem verstärkten Arbeitsaufkommen in Steuerkanzleien kommen.
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Finanzverwaltung macht Ernst

Sie fordert Termintreue bei der Abgabe der Steuererklärung. Fristverletzungen werden nicht mehr toleriert, Fristverlängerungen nur noch in Ausnahmefällen gewährt.

Die Finanzverwaltung fordert Termintreue bei der Abgabe der Steuererklärung. Fristverletzungen werden nicht mehr toleriert, Fristverlängerungen nur noch in Ausnahmefällen gewährt. Wer sich nicht schnell auf die härtere Gangart der Finanzbehörden einstellt, riskiert hohe Verspätungszuschläge. Sie können bis zu 10% der festgesetzten Steuer und bis zu 25.000 Euro betragen.

Wer Berater hinzuzieht hat länger Zeit
Betroffen sind Privatpersonen und Unternehmen. Wer keinen Berater in Anspruch nimmt, muss die Steuererklärung spätestens bis zum 31.5. des Folgejahres einreichen. Wirkt ein Berater mit, läuft die Einreichungsfrist automatisch bis zum 31.12. des Folgejahres. Ob und in welcher Form Fristüberschreitungen sanktioniert werden, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten. Als Faustregel gilt: Die Höhe des Zuschlags beträgt 0,5% der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung. Bei wiederholten Verspätungen oder grobem Verschulden können die Beamten weit höhere Zuschläge festsetzen.

Strafzuschläge drohen unabhängig davon, ob der Steuerzahler nachzahlen muss oder eine Erstattung erhält.
Allerdings sollten Steuerzahler Verspätungszuschläge nicht einfach hinnehmen. „Zwar ist ein vollständiger Erlass der Strafen nur selten durchsetzbar, doch häufig gelingt es, die Gebühren zu reduzieren", betont Dr. Axel Knoth, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei WWS in Mönchengladbach. Er empfiehlt, zunächst mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt zu telefonieren, bevor schriftlich Einspruch erhoben wird. „Im persönlichen Gespräch zeigen sich Finanzbeamte eher gnädig", so WWS-Experte Dr. Knoth. Je nach Situation – etwa bei Stundungsanträgen – lassen sich die Behörden leichter überzeugen, wenn nicht der Berater, sondern der Steuerpflichtige selbst beim Finanzamt die Gründe für die Verspätung darlegt.

Schulden müssen in einem Monat beglichen werden
Auch die fristgerechte Zahlung von Steuerschulden ist Pflicht. Hierfür bleibt ein Monat Zeit. Andernfalls fordert der Fiskus obendrein einen Säumniszuschlag von ein Prozent je überschrittenem Monat. Steuerzahler sollten frühzeitig Vorkehrungen treffen, um alle Fristen tatsächlich einzuhalten. Schon jetzt ist absehbar: Zum Jahresende kann es zu einem verstärkten Arbeitsaufkommen in Steuerkanzleien kommen.

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