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Eurovignette: Handwerkerausnahme bestätigt

Am 18. Dezember bestätigen die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten den unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft gefundenen Kompromiss zur Eurovignetten-Verordnung. Am 8. Dezember hatten die EU-Verkehrsminister dazu nach etwa zweijährigen Verhandlungen eine Ratseinigung erzielt.
ZDH lobt Kompromisslösung
Dazu erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks ZDH: „Es ist richtig und im Sinne unserer Handwerksbetriebe, es den EU-Mitgliedsländern zu überlassen, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen. Für Handwerksbetriebe mit ihren kleinen Transportern sind hierdurch Ausnahmeregelungen möglich."   
Die nun beschlossene Regelung hebe sich, so Schwannnecke, positiv von den Vorschlägen von Kommission und Europaparlament ab, die vorsehen, pauschal alle Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in die streckenabhängige LKW-Maut einzubeziehen.
Hohe Mehrbelastung durch deutsches Mautnetz
Zum Erhalt der Verkehrsinfrastrukturen trage das ansässige Handwerk bereits durch seine Steuerleistung angemessen bei. Handwerkerinnen und Handwerker unternähmen Fahrten allein deshalb, um zum Kunden zu gelangen und dort einen Auftrag auszuführen. Dafür würden sie jedoch nicht durch halb Europa fahren. Hierzulande wären die Handwerksbetriebe aber durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz finanziell sehr belastet.
"Fatal wäre es gerade in der jetzigen Situation, wenn Leistungen des Handwerks für Wohnungsbau, Nahversorgung und die dringend notwendige verstärkte energetische Sanierung unnötig verteuert würden", mahnte Schwannecke und dankte ausdrücklich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer für seinen Einsatz für die gefundene Kompromisslösung. Diese muss allerdings noch die Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat überstehen.

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