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Ab 1. Juli gilt für Bioprodukte die zusätzliche Kennzeichnungspflicht mit dem neuen Gemeinschaftslogo.
© Ab 1. Juli gilt für Bioprodukte die zusätzliche Kennzeichnungspflicht mit dem neuen Gemeinschaftslogo. Vorverpackte Biolebensmittel müssen laut EG-Rechtsvorschrift 834/2007 in der Europäischen Union ab 1. Juli 2010 mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo gekennzeichnet werden. Das Logo gilt für alle ökologischen Lebensmittel mit mindestens 95% Zutaten aus landwirtschaftlichem Ursprung. Das Symbol zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt bilden. Der Entwurf stammt von Dusan Milenkovic, einem deutschen Designstudenten. Sein Entwurf ging als Sieger aus einem europaweiten Wettbewerb hervor. Deutsches Bio-Siegel behält Bedeutung Zusätzlich zum verpflichtenden neuen EU-Gemeinschaftslogo können deutsche Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem nationalen Bio-Siegel und den Zeichen der privaten Verbände kennzeichnen. Das Bio-Siegel ist unter deutschen Verbrauchern das bekannteste Öko-Zeichen. Dies ergab eine Umfrage, die das Nürnberger Marktforschungsunternehmen Konzept & Analyse vor rund einem Jahr unter rund 1.000 Bundesbürgern durchgeführt hat. Danach ist 87% der Deutschen das sechseckige Siegel vertraut. Weitere Informationen zur Kennzeichnung Auf www.organic-farming.europa.eu, einer zentralen Website der EU-Kommission, finden Verbraucher zahlreiche detaillierte Informationen über die neuen Kennzeichnungsregelungen. Erzeuger, Verarbeiter und Händler der Biobranche erhalten darüber hinaus unter www.bio-siegel.de einen kompakten Überblick zu den Änderungen. Auskunft gibt zudem die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), www.ble.de.
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EU-Bio-Logo kommt, deutsches Bio-Siegel bleibt

Ab 1. Juli gilt für Bioprodukte die zusätzliche Kennzeichnungspflicht mit dem neuen Gemeinschaftslogo.

Ab 1. Juli gilt für Bioprodukte die zusätzliche Kennzeichnungspflicht mit dem neuen Gemeinschaftslogo.

Vorverpackte Biolebensmittel müssen laut EG-Rechtsvorschrift 834/2007 in der Europäischen Union ab 1. Juli 2010 mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo gekennzeichnet werden. Das Logo gilt für alle ökologischen Lebensmittel mit mindestens 95% Zutaten aus landwirtschaftlichem Ursprung. Das Symbol zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt bilden. Der Entwurf stammt von Dusan Milenkovic, einem deutschen Designstudenten. Sein Entwurf ging als Sieger aus einem europaweiten Wettbewerb hervor.

Deutsches Bio-Siegel behält Bedeutung
Zusätzlich zum verpflichtenden neuen EU-Gemeinschaftslogo können deutsche Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem nationalen Bio-Siegel und den Zeichen der privaten Verbände kennzeichnen. Das Bio-Siegel ist unter deutschen Verbrauchern das bekannteste Öko-Zeichen. Dies ergab eine Umfrage, die das Nürnberger Marktforschungsunternehmen Konzept & Analyse vor rund einem Jahr unter rund 1.000 Bundesbürgern durchgeführt hat. Danach ist 87% der Deutschen das sechseckige Siegel vertraut.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung
Auf www.organic-farming.europa.eu, einer zentralen Website der EU-Kommission, finden Verbraucher zahlreiche detaillierte Informationen über die neuen Kennzeichnungsregelungen. Erzeuger, Verarbeiter und Händler der Biobranche erhalten darüber hinaus unter www.bio-siegel.de einen kompakten Überblick zu den Änderungen. Auskunft gibt zudem die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), www.ble.de.

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