Neben dem Besuch der Wieninger Hefefabrik und praxisnahen Vorträgen zum Einsatz von Biohefen und –rohstoffen wurden auf dem ersten Wieninger Biohefe-Symposium Vorträge über die EU-rechtliche Entwicklung von Dr. Alexander Beck, Vorstand der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, sowie zu den Unterschieden in der Produktion von Biohefen und konventionellen Hefen von Rudi Kreuz, Lallemand-Geschäftsführer und Hauptverantwortlicher der Entwicklung der Wieninger Biohefe, gehalten.
EU-Verordnung regelt auch Einsatz von Hilfsstoffen
Ziel der EU-Bioverordnung ist die Errichtung eines nachhaltigen Bewirtschaftungssystems, das eine reiche Lebensmittelvielfalt gewährleisten soll. In der Verordnung ist auch der Einsatz der möglichen Substrate und Hilfsstoffe für die Herstellung von Biohefen geregelt. Größter Unterschied bei der Herstellung ist die Verwendung der Zucker- und Stickstoffquelle, welche die Hauptbestandteile des Nährmediums der Hefe ausmachen. Diese müssen aus landwirtschaftlicher Erzeugung ökologischen Ursprungs stammen. Der Einsatz von Hilfsstoffen ist auf das unbedingt Notwendige beschränkt. Neben Fachvorträgen konnten Teilnehmer aus erster Hand erfahren, welche Erfahrungen mit dem Einsatz von Biohefen bei führenden Biobäckereien gemacht wurden.
Aufgrund des positiven Feedbacks soll das Symposium nun regelmäßig veranstaltet werden: „Die großartigen Rückmeldungen und das Interesse der Teilnehmer freuen uns sehr und unterstreichen den hohen Stellenwert der Biohefe.“
© Neben dem Besuch der Wieninger Hefefabrik und praxisnahen Vorträgen zum Einsatz von Biohefen und –rohstoffen wurden auf dem ersten Wieninger Biohefe-Symposium Vorträge über die EU-rechtliche Entwicklung von Dr. Alexander Beck, Vorstand der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, sowie zu den Unterschieden in der Produktion von Biohefen und konventionellen Hefen von Rudi Kreuz, Lallemand-Geschäftsführer und Hauptverantwortlicher der Entwicklung der Wieninger Biohefe, gehalten.
EU-Verordnung regelt auch Einsatz von Hilfsstoffen
Ziel der EU-Bioverordnung ist die Errichtung eines nachhaltigen Bewirtschaftungssystems, das eine reiche Lebensmittelvielfalt gewährleisten soll. In der Verordnung ist auch der Einsatz der möglichen Substrate und Hilfsstoffe für die Herstellung von Biohefen geregelt. Größter Unterschied bei der Herstellung ist die Verwendung der Zucker- und Stickstoffquelle, welche die Hauptbestandteile des Nährmediums der Hefe ausmachen. Diese müssen aus landwirtschaftlicher Erzeugung ökologischen Ursprungs stammen. Der Einsatz von Hilfsstoffen ist auf das unbedingt Notwendige beschränkt. Neben Fachvorträgen konnten Teilnehmer aus erster Hand erfahren, welche Erfahrungen mit dem Einsatz von Biohefen bei führenden Biobäckereien gemacht wurden. Aufgrund des positiven Feedbacks soll das Symposium nun regelmäßig veranstaltet werden: „Die großartigen Rückmeldungen und das Interesse der Teilnehmer freuen uns sehr und unterstreichen den hohen Stellenwert der Biohefe.“
Ziel der EU-Bioverordnung ist die Errichtung eines nachhaltigen Bewirtschaftungssystems, das eine reiche Lebensmittelvielfalt gewährleisten soll. In der Verordnung ist auch der Einsatz der möglichen Substrate und Hilfsstoffe für die Herstellung von Biohefen geregelt. Größter Unterschied bei der Herstellung ist die Verwendung der Zucker- und Stickstoffquelle, welche die Hauptbestandteile des Nährmediums der Hefe ausmachen. Diese müssen aus landwirtschaftlicher Erzeugung ökologischen Ursprungs stammen. Der Einsatz von Hilfsstoffen ist auf das unbedingt Notwendige beschränkt. Neben Fachvorträgen konnten Teilnehmer aus erster Hand erfahren, welche Erfahrungen mit dem Einsatz von Biohefen bei führenden Biobäckereien gemacht wurden. Aufgrund des positiven Feedbacks soll das Symposium nun regelmäßig veranstaltet werden: „Die großartigen Rückmeldungen und das Interesse der Teilnehmer freuen uns sehr und unterstreichen den hohen Stellenwert der Biohefe.“