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BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Branche aktuell

Erprobungsphase beendet

Für das Meldejahr 2018 können Unternehmen ihre Lohnsummen nur noch digital an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe melden.

In den Jahren 2016 und 2017 war neben dem digitalen auch der alte Papierlohnnachweis verpflichtend. Diese Übergangs- und Erprobungsphase ist jetzt abgeschlossen. Der Lohnnachweis ist die Grundlage für den Beitragsbescheid, den die BGN an die Unternehmen versendet.
Abgabefrist am 16.02.2019
Die Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018 endet am 16.02.2019. Bis zu diesem Termin müssen alle Unternehmen eine entsprechende Meldung über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das "sv.net" (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) an die BGN übermittelt haben. Alle anderen Übermittlungswege wie Papierformular, Extranet oder Fax sind gesetzlich nicht mehr zulässig. Für das Meldejahr 2019 können die Unternehmen die erforderlichen Stammdaten bereits seit dem 1.11.2018 elektronisch im Stammdatendienst der Unfallversicherung abrufen.

Berufsgenossenschaft

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