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(Foto: iStock/Getty Images Plus/Alexandr Baranov)
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ERP-Förderung wird aufgestockt

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2022 beschlossen. Es ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen im Jahr 2022 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem gegenüber dem Vorjahr deutlich aufgestockten Volumen von rund 9,8 Mrd. Euro.

Dem deutschen Mittelstand stehe damit weiterhin ein verlässliches und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Förderprogramme werden vereinfacht
Zum 1. Januar 2022 wird zudem die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme vereinfacht und der Fokus ausgeweitet. Künftig sollen alle kleinen und mittleren Unternehmen nach der Definition der Europäischen Kommission von den günstigen Finanzierungskonditionen der ERP-Förderkreditprogramme profitieren. Durch die Einführung des sogenannten negativen Bankeneinstands können diese nämlich nun zu Endkreditnehmerzinsen ab 0,01% angeboten werden.
Besonders günstige Konditionen für Existenzgründer
Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Existenzgründungen- und Wachstumsfinanzierung, mit besonders günstigen Konditionen für strukturschwache Regionen, Innovationsfinanzierung einschließlich Digitalisierung, Exportfinanzierung und der Bereitstellung von Beteiligungskapital.
„Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital gehören zu den schlagkräftigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung", erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Um kleine und mittlere Unternehmen zielgerichtet und effektiv aus der Corona-Krise zu begleiten, stelle das Ministerium mit dem gestern verabschiedeten ERP-Wirtschaftsplangesetz mit fast 10 Mrd. Euro ein Fördervolumen in Rekordhöhe für den Mittelstand zur Verfügung.

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