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Für viele Unternehmen wird es künftig einfacher, Dienstleistungen anzubieten - in Deutschland und europaweit, denn die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie trat in Kraft.
© Für viele Unternehmen wird es künftig einfacher, Dienstleistungen anzubieten - in Deutschland und europaweit, denn die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie trat in Kraft. „Die Erleichterungen werden dazu beitragen, dass vor allem mittelständische Dienstleistungsunternehmen ihr Potenzial in Europa künftig noch besser nutzen können“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle. „Bäcker, Immobilienmakler, Reiseleiter oder Unternehmensberater - eine Vielzahl von Dienstleistungsunternehmen wird in Zukunft von den Erleichterungen der Dienstleistungsrichtlinie profitieren können.“ Endlich einheitliche Ansprechpartner Zu den Vereinfachungen gehört vor allem die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner. Unternehmen kennen das Problem: An wen muss ich mich wenden, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten? Diese Frage stellt sich für inländische Unternehmen und für Investoren aus dem Ausland oft gleichermaßen. Mit den Einheitlichen Ansprechpartnern stehen den Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung, über die sie - auf Wunsch - alle einschlägigen, von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten Formalitäten sowie Informationsanliegen aus einer Hand abwickeln können. Internetportale liefern weitere Informationen Für die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich. Ihren vor Ort konkret zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner erreichen Dienstleistungsanbieter in Deutschland mit Hilfe des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichteten Portals (www.Einheitlicher-Ansprechpartner-Deutschland.de), die Einheitlichen Ansprechpartner im europäischen Ausland sind über die Kommissionsplattform www.eu-go.eu zu finden. Dienstleistungsanbieter profitieren außerdem von der Abschaffung unverhältnismäßiger bzw. ungerechtfertigter Anforderungen. In Deutschland haben Bund, Länder, Kommunen und Kammern das gesamte dienstleistungsbezogene Recht systematisch auf Vereinbarkeit mit der Richtlinie geprüft und diskriminierende oder unverhältnismäßige Regelungen abgeschafft. Vereinfachungen auch im Ausland Auch im Ausland wird es für deutsche Unternehmen einfacher. So entfällt die in einigen Staaten bisher geltende Pflicht, eine zusätzliche Niederlassung zu unterhalten oder einen nationalen Repräsentanten zu beschäftigen. Auch Anforderungen, Unternehmen in einer bestimmten Rechtsform zu führen, werden künftig regelmäßig unzulässig sein. Für weitere Vereinfachung sorgen feste Verfahrensfristen sowie die erleichterte Anerkennung ausländischer Dokumente. Profitieren werden Unternehmen und Verbraucher schließlich von einer verbesserten Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Der Austausch der Behörden über ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem (IMI) zielt darauf ab, doppelte Anforderungen zu vermeiden und so den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich zu verringern. Die Zusammenarbeit der Behörden hilft zudem dabei, frühzeitig gegen unzuverlässige Unternehmen vorzugehen.
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Erleichterungen durch neue Dienstleistungsrichtlinie

Für viele Unternehmen wird es künftig einfacher, Dienstleistungen anzubieten - in Deutschland und europaweit, denn die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie trat in Kraft.

Für viele Unternehmen wird es künftig einfacher, Dienstleistungen anzubieten – in Deutschland und europaweit, denn die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie trat in Kraft.
„Die Erleichterungen werden dazu beitragen, dass vor allem mittelständische Dienstleistungsunternehmen ihr Potenzial in Europa künftig noch besser nutzen können“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle. „Bäcker, Immobilienmakler, Reiseleiter oder Unternehmensberater – eine Vielzahl von Dienstleistungsunternehmen wird in Zukunft von den Erleichterungen der Dienstleistungsrichtlinie profitieren können.“
Endlich einheitliche Ansprechpartner
Zu den Vereinfachungen gehört vor allem die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner. Unternehmen kennen das Problem: An wen muss ich mich wenden, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten? Diese Frage stellt sich für inländische Unternehmen und für Investoren aus dem Ausland oft gleichermaßen.
Mit den Einheitlichen Ansprechpartnern stehen den Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung, über die sie – auf Wunsch – alle einschlägigen, von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten Formalitäten sowie Informationsanliegen aus einer Hand abwickeln können.
Internetportale liefern weitere Informationen
Für die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich. Ihren vor Ort konkret zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner erreichen Dienstleistungsanbieter in Deutschland mit Hilfe des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichteten Portals (www.Einheitlicher-Ansprechpartner-Deutschland.de), die Einheitlichen Ansprechpartner im europäischen Ausland sind über die Kommissionsplattform www.eu-go.eu zu finden.
Dienstleistungsanbieter profitieren außerdem von der Abschaffung unverhältnismäßiger bzw. ungerechtfertigter Anforderungen. In Deutschland haben Bund, Länder, Kommunen und Kammern das gesamte dienstleistungsbezogene Recht systematisch auf Vereinbarkeit mit der Richtlinie geprüft und diskriminierende oder unverhältnismäßige Regelungen abgeschafft.
Vereinfachungen auch im Ausland
Auch im Ausland wird es für deutsche Unternehmen einfacher. So entfällt die in einigen Staaten bisher geltende Pflicht, eine zusätzliche Niederlassung zu unterhalten oder einen nationalen Repräsentanten zu beschäftigen. Auch Anforderungen, Unternehmen in einer bestimmten Rechtsform zu führen, werden künftig regelmäßig unzulässig sein. Für weitere Vereinfachung sorgen feste Verfahrensfristen sowie die erleichterte Anerkennung ausländischer Dokumente.
Profitieren werden Unternehmen und Verbraucher schließlich von einer verbesserten Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Der Austausch der Behörden über ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem (IMI) zielt darauf ab, doppelte Anforderungen zu vermeiden und so den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich zu verringern. Die Zusammenarbeit der Behörden hilft zudem dabei, frühzeitig gegen unzuverlässige Unternehmen vorzugehen.

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