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Die Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Unternehmeraufgabe. Denn Beschäftigte in BGN-Branchen sind immer häufiger Angriffen ausgesetzt – oft trifft es auch das Verkaufspersonal in Bäckereien.
© Der Bundesrat hat nun in einer Entschließung festgestellt: Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Festlegung geeigneter Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie deren fachkundige Umsetzung sind wesentliche Elemente zur Vermeidung oder Verringerung von Gefährdungen durch Übergriffe Dritter auf Beschäftigte. Bundesweit besteht Handlungsbedarf: Nur 54%t der Betriebe führen, obgleich gesetzlich verpflichtend, eine Gefährdungsbeurteilung durch. Dabei müssen Arbeitgeber spezifische Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne der Gewaltprävention umsetzen. Problematische Situationen vermeiden
Diese Maßnahmen betreffen sowohl die Prävention von Gewalttaten als auch die Hilfeleistung für betroffene Beschäftigte bei eingetretenen Gewaltfällen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet für alle bei ihr versicherten Branchen Informationen sowie Handlungs- und Beurteilungshilfen zu den Themen Überfall und Gewalt an, die einerseits Arbeitgebern technische bzw. organisatorische Maßnahmen beschreiben, andererseits Beschäftigte entsprechend aufklären und Kompetenzen vermitteln, damit sie problematische Situationen vermeiden oder aber bewältigen können. Bei eingetretenen Gewaltereignissen hilft die Berufsgenossenschaft aber auch: Neben der erforderlichen Hilfe ist die psychologische Erste Hilfe eine wichtige Maßnahme zur Stabilisierung der Betroffenen.
Branche aktuell

Entschließung zu Überfällen und Gewalt

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Unternehmeraufgabe. Denn Beschäftigte in BGN-Branchen sind immer häufiger Angriffen ausgesetzt – oft trifft es auch das Verkaufspersonal in Bäckereien.

Der Bundesrat hat nun in einer Entschließung festgestellt: Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Festlegung geeigneter Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie deren fachkundige Umsetzung sind wesentliche Elemente zur Vermeidung oder Verringerung von Gefährdungen durch Übergriffe Dritter auf Beschäftigte. Bundesweit besteht Handlungsbedarf: Nur 54%t der Betriebe führen, obgleich gesetzlich verpflichtend, eine Gefährdungsbeurteilung durch. Dabei müssen Arbeitgeber spezifische Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne der Gewaltprävention umsetzen.
Problematische Situationen vermeiden
Diese Maßnahmen betreffen sowohl die Prävention von Gewalttaten als auch die Hilfeleistung für betroffene Beschäftigte bei eingetretenen Gewaltfällen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet für alle bei ihr versicherten Branchen Informationen sowie Handlungs- und Beurteilungshilfen zu den Themen Überfall und Gewalt an, die einerseits Arbeitgebern technische bzw. organisatorische Maßnahmen beschreiben, andererseits Beschäftigte entsprechend aufklären und Kompetenzen vermitteln, damit sie problematische Situationen vermeiden oder aber bewältigen können. Bei eingetretenen Gewaltereignissen hilft die Berufsgenossenschaft aber auch: Neben der erforderlichen Hilfe ist die psychologische Erste Hilfe eine wichtige Maßnahme zur Stabilisierung der Betroffenen.

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