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Seit dem 11. April ist der Lohn- und Gehaltstarifvertrag (GTV) für das Bäckerhandwerk auch im Tarifgebiet Niedersachsen/Bremen allgemeinverbindlich. Damit ist hier das Tarifwerk für alle Betriebe und Mitarbeiter des Bäckerhandwerks und deren Vertriebsgesellschaften die rechtlich bindende Vorgabe für die Lohn- und Gehaltszahlungen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu den Tarifparteien.
© Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hat die Empfehlung des Landestarifausschusses, den GTV für allgemeinverbindlich zu erklären, „als wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung“ gelobt. Die Sozialpartner hätten mit ihrem Vorgehen eindrucksvoll bekräftigt, dass im niedersächsischen Bäckerhandwerk „der Tarifvertrag die maßgebliche Größe für die Regelung der Arbeitsbedingungen“ bleibe und ein „auf Lohndumping gestützter Wettbewerb nicht unterstützt“ werde. Lang hingezogenes Verfahren Der GTV war unter dem zunehmenden politischen Druck der Mindestlohn-Debatte schon Anfang Juni 2012 zwischen dem Bäckerinnungs-Verband Niedersachsen/Bremen (BIV) und der Industriegewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vereinbart worden, nachdem im Tarifgebiet während vieler Jahre ein tariffreier Zustand geherrscht hatte. Einvernehmlich hatten die Tarifpartner auch die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch den Bundesarbeitsminister bzw. die Länderministerien in Niedersachsen und Bremen beantragt. Damit sollte Wettbewerbsnachteilen gegenüber Bäckereien begegnet werden, die nicht dem Tarif unterworfen waren. Während der Tarifausschuss für das Land Bremen schon im Frühjahr 2013 dem AVE-Antrag von BIV und NGG folgte, zog sich das Verfahren in Niedersachsen bis Ende März 2014 hin – u.a. wegen des Widerstands einzelner Kreishandwerkerschaften, deren Bäckerinnungen nicht zum BIV gehören.
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Entscheidung gegen Dumpinglöhne

Seit dem 11. April ist der Lohn- und Gehaltstarifvertrag (GTV) für das Bäckerhandwerk auch im Tarifgebiet Niedersachsen/Bremen allgemeinverbindlich. Damit ist hier das Tarifwerk für alle Betriebe und Mitarbeiter des Bäckerhandwerks und deren Vertriebsgesellschaften die rechtlich bindende Vorgabe für die Lohn- und Gehaltszahlungen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu den Tarifparteien.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hat die Empfehlung des Landestarifausschusses, den GTV für allgemeinverbindlich zu erklären, „als wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung“ gelobt. Die Sozialpartner hätten mit ihrem Vorgehen eindrucksvoll bekräftigt, dass im niedersächsischen Bäckerhandwerk „der Tarifvertrag die maßgebliche Größe für die Regelung der Arbeitsbedingungen“ bleibe und ein „auf Lohndumping gestützter Wettbewerb nicht unterstützt“ werde.
Lang hingezogenes Verfahren
Der GTV war unter dem zunehmenden politischen Druck der Mindestlohn-Debatte schon Anfang Juni 2012 zwischen dem Bäckerinnungs-Verband Niedersachsen/Bremen (BIV) und der Industriegewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vereinbart worden, nachdem im Tarifgebiet während vieler Jahre ein tariffreier Zustand geherrscht hatte. Einvernehmlich hatten die Tarifpartner auch die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch den Bundesarbeitsminister bzw. die Länderministerien in Niedersachsen und Bremen beantragt. Damit sollte Wettbewerbsnachteilen gegenüber Bäckereien begegnet werden, die nicht dem Tarif unterworfen waren. Während der Tarifausschuss für das Land Bremen schon im Frühjahr 2013 dem AVE-Antrag von BIV und NGG folgte, zog sich das Verfahren in Niedersachsen bis Ende März 2014 hin – u.a. wegen des Widerstands einzelner Kreishandwerkerschaften, deren Bäckerinnungen nicht zum BIV gehören.

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