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Weniger Papierkram: Die EU entschärft Berichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen. (Symbolbild)
© Liudmila Chernetska/Getty Images
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Entlastungen in Sicht

Um ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ändert die EU bestimmte Rechtsvorschriften. Ein erstes Omnibus-Reformpaket soll Berichtspflichten von kleinen und mittleren Unternehmen entschärfen.

Die EU arbeitet derzeit daran, einen klareren und einfacheren Rechtsrahmen für Unternehmen zu schaffen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen entlastet werden. Ziel ist es, Verwaltungskosten und Berichtspflichten für Unternehmen zu verringern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Statt viele kleine Einzelgesetze zu erlassen, werden in so genannten Omnibus-Paketen (omnibus = für alle) mehrere Anpassungen gebündelt, um die Umsetzung schneller und übersichtlicher zu machen. Die EU-Kommission hat sechs solcher „Omnibus-Pakete“ vorgelegt. Nach intensiven Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission am 8. Dezember 2025 politisch auf die zentralen Elemente des Omnibus-I-Pakets verständigt. Wirtschaftsverbände begrüßen das ausdrücklich.

 

Spürbare Verbesserungen erwartet

Der Mittelstandsverbund sieht in der Einigung einen entscheidenden Erfolg. Sie bringe eine der weitreichendsten Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen der vergangenen Jahre. Die neuen Regeln schaffen klare Grenzen für künftige Sorgfaltspflichten und verhindern zusätzliche Berichtslasten. Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Bergmann ordnet die Verständigung wie folgt ein: „Die Einigung ist ein dringend nötiger Schritt hin zu echter Praxistauglichkeit im EU-Regulierungsrahmen. Dass mittelständische Unternehmen spürbar entlastet werden und keine zusätzlichen Berichtspflichten aus Brüssel mehr fürchten müssen, ist ein starkes und längst nötiges Signal. Für Unternehmen unter 1.000 Beschäftigten, die nun klar vor neuen Pflichten geschützt werden und branchenspezifische Vorgaben nur noch freiwillig leisten müssen, entsteht endlich verlässliche Planungssicherheit.“

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wertet die Einigung als Erfolg. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke erklärt: „Die Trilogeinigung zum Omnibus-I-Paket markiert einen Durchbruch und Erfolg für das Handwerk: Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu Lieferkettensorgfaltspflichten werden deutlich vereinfacht, sodass Betriebe spürbar entlastet werden. Mit diesem Ergebnis hat das Handwerk seine zentralen Forderungen durchsetzen können: deutlich weniger berichtspflichtige Betriebe, eine durch den freiwilligen VSME-Standard zwingende Beschränkung von Anfragen an nicht-berichtspflichtige Betriebe und ein risikobasierter Ansatz, der Informationsanfragen im Rahmen der Lieferkettensorgfaltspflichten nur ausnahmsweise vorsieht.“

 

Weitere Omnibus-Pakete in Arbeit

Neben dem ersten Omnibus-Paket, welches EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit umfasst, arbeiten die EU-Organe an fünf weiteren Omnibus-Paketen. Sie betreffen die Bereiche EU-Investitionen (II), gemeinsame Agrarpolitik (III), kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung sowie Digitalisierung (IV), Verteidigungsbereitschaft (V) und Chemikalien (VI). Eine Übersicht über die Omnibus-Vorhaben findet sich auf der Website des Europäischen Rates.

Europäische UnionMittelstandsverbundZDH

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