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Die EU-Kommission will Kleinstunternehmen von den EU-Vorgaben für das Bilanzrecht auszunehmen. Demnach sollen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, 500.000 Euro Bilanzsumme und 1 Mio. Euro Umsatz von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreit werden.
© Die EU-Kommission will Kleinstunternehmen von den EU-Vorgaben für das Bilanzrecht auszunehmen. Demnach sollen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, 500.000 Euro Bilanzsumme und 1 Mio. Euro Umsatz von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreit werden. „Den Vorschlag der EU-Kommission, Kleinstunternehmen von den EU-Vorgaben für das Bilanzrecht auszunehmen, begrüße ich sehr", betonte Bundeswirtschaftsminister Dr. Karl Theodor zu Guttenberg. „In der jetzigen Wirtschaftslage geht es darum, alle Entlastungsmöglichkeiten für den Mittelstand zu nutzen. Der Kommissionsvorschlag weist den richtigen Weg, indem er den Mitgliedstaaten die notwendigen Spielräume im Bilanzrecht eröffnet, um den betroffenen Kleinstunternehmen substantielle Entlastung zu verschaffen. Notwendig ist jetzt eine rasche Verabschiedung durch den EU-Gesetzgeber und schnelle Umsetzung in Deutschland". Die Europäische Kommission beziffert in ihrem Vorschlag das Entlastungspotential für die einzelnen Unternehmen auf bis zu 1200 Euro pro Jahr. Sie weist darauf hin, dass die bisher auch für Kleinstunternehmen geltenden generellen EU-Vorgaben für diese nicht angemessen sind. Deutschland hat sich seit längerem für einen entsprechenden Vorschlag eingesetzt.
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Entlastung für Kleinstunternehmen beim EU-Bilanzrecht

Die EU-Kommission will Kleinstunternehmen von den EU-Vorgaben für das Bilanzrecht auszunehmen. Demnach sollen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, 500.000 Euro Bilanzsumme und 1 Mio. Euro Umsatz von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreit werden.

Die EU-Kommission will Kleinstunternehmen von den EU-Vorgaben für das Bilanzrecht auszunehmen. Demnach sollen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, 500.000 Euro Bilanzsumme und 1 Mio. Euro Umsatz von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreit werden.
„Den Vorschlag der EU-Kommission, Kleinstunternehmen von den EU-Vorgaben für das Bilanzrecht auszunehmen, begrüße ich sehr", betonte Bundeswirtschaftsminister Dr. Karl Theodor zu Guttenberg. „In der jetzigen Wirtschaftslage geht es darum, alle Entlastungsmöglichkeiten für den Mittelstand zu nutzen. Der Kommissionsvorschlag weist den richtigen Weg, indem er den Mitgliedstaaten die notwendigen Spielräume im Bilanzrecht eröffnet, um den betroffenen Kleinstunternehmen substantielle Entlastung zu verschaffen. Notwendig ist jetzt eine rasche Verabschiedung durch den EU-Gesetzgeber und schnelle Umsetzung in Deutschland".
Die Europäische Kommission beziffert in ihrem Vorschlag das Entlastungspotential für die einzelnen Unternehmen auf bis zu 1200 Euro pro Jahr. Sie weist darauf hin, dass die bisher auch für Kleinstunternehmen geltenden generellen EU-Vorgaben für diese nicht angemessen sind. Deutschland hat sich seit längerem für einen entsprechenden Vorschlag eingesetzt.

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