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Die praktische Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung bereitet vielen Unternehmen Probleme. (Foto: stevepb/pixabay 2016)
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Endfassung veröffentlicht

Ein Tag vor Inkrafttreten des neuen Mehrwertsteuersatzes hat das Finanzministerium den finalen Anwendungserlass veröffentlicht.

Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Am 30. Juni veröffentlichte das Bundesfinanzminsterium nun einen Anwendungserlass, der praktische Umsetzungsorientierungen vor allem für die Senkung der Mehrwertsteuer gibt.
Der Mittelstandsverbund kritisiert die späte Veröffentlichung: „Grundsätzlich ist kritisch anzumerken, dass die Veröffentlichung des BMF-Schreibens nach realistischen Maßstäben viel zu spät erfolgt. Da die Mehrwertsteuersenkung bereits zum 1. Juli in Kraft tritt, bleibt genaugenommen weniger als ein Tag Zeit, um die finalen Bestimmungen des BMF-Schreibens umzusetzen. Dass vorab einige Entwürfe des Schreibens veröffentlicht wurden, ändert hieran kaum etwas, da deren Formulierungen eben noch nicht rechtssicher waren. Es bleibt aus Sicht des Mittelstandsverbundes somit das Grundproblem der befristeten Mehrwertsteuersenkung, dass diese mit einem sehr kurzen zeitlichen Vorlaufbeschlossen wurde“, heißt es in einer Pressemitteilung des Mittelstandsverbundes.
Den Anwendungserlass des Finanzministeriums finden Sie hier.

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