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Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ist verabschiedet – das ELENA-Verfahren kann noch vor Jahresende eingestellt werden.
© Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat den Bundesrat passiert. Damit ist der Weg frei, um das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende einzustellen. „Eine gute Nachricht“ Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler: „Die Einstellung ist eine gute Nachricht, vor allem für die durch ELENA besonders belasteten kleinen Unternehmen. Die Wirtschaft wird von der zuletzt bestehenden Doppelbelastung durch Papierbescheinigungen und elektronische Meldungen befreit. Es bietet sich nun die Chance, aus den bei ELENA gesammelten Erfahrungen zu lernen und ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss vermieden werden." Gesetzesänderungen bereits Ende September Das ELENA-Verfahren regelt die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten durch den Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle. Der Bundestag hatte die zur Einstellung von ELENA erforderlichen Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkündung sind die Arbeitgeber von den elektronischen Meldepflichten befreit. Es werden dann keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten unverzüglich gelöscht.
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ELENA-Einstellung in Kürze

Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ist verabschiedet – das ELENA-Verfahren kann noch vor Jahresende eingestellt werden.

Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat den Bundesrat passiert. Damit ist der Weg frei, um das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende einzustellen.

„Eine gute Nachricht“
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler: „Die Einstellung ist eine gute Nachricht, vor allem für die durch ELENA besonders belasteten kleinen Unternehmen. Die Wirtschaft wird von der zuletzt bestehenden Doppelbelastung durch Papierbescheinigungen und elektronische Meldungen befreit. Es bietet sich nun die Chance, aus den bei ELENA gesammelten Erfahrungen zu lernen und ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss vermieden werden."

Gesetzesänderungen bereits Ende September
Das ELENA-Verfahren regelt die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten durch den Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle. Der Bundestag hatte die zur Einstellung von ELENA erforderlichen Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkündung sind die Arbeitgeber von den elektronischen Meldepflichten befreit. Es werden dann keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten unverzüglich gelöscht.

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