Dies hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bekannt gegeben. Um betroffenen Betrieben die Arbeit zu erleichtern, bietet die BGN verschiedene branchenbezogene Praxishilfen zur Gefährdungsbeurteilung an. Diese enthalten Checklisten, die ausgefüllt als Dokumentation gelten. Weitere Informationen hierzu sind auf der Website der BGN www.bgn.de erhältlich.
Auch Kleinbetriebe müssen die Ergebnisse ihrer Gefährdungsbeurteilungen und die festgelegten Maßnahmen dokumentieren und bei Betriebsprüfungen vorweisen. Die Sonderregelung für Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten wurde am 25. Oktober 2013 durch den Gesetzgeber aufgehoben.
Dies hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bekannt gegeben. Um betroffenen Betrieben die Arbeit zu erleichtern, bietet die BGN verschiedene branchenbezogene Praxishilfen zur Gefährdungsbeurteilung an. Diese enthalten Checklisten, die ausgefüllt als Dokumentation gelten. Weitere Informationen hierzu sind auf der Website der BGN www.bgn.de erhältlich.