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Branche aktuell

DKB kritisiert Förderlücken

In einem offenen Brief an die Bundespolitik fordert der Deutsche Konditorenbund DKB, dass die bestehenden Förderlücken in den Regelungen der Corona-Novemberhilfe für Konditorei-Cafés des Konditorenhandwerks geschlossen werden.

Obwohl die Bundesminister Peter Altmaier und Olaf Scholz immer wieder öffentlich bekräftigt hätten, dass die betroffenen Unternehmen bei dem aktuellen Teil-Lockdown nicht allein gelassen werden, sei "hiervon bei der nun geplanten Umsetzung der Hilfen für unsere Betriebe nichts zu merken", beklagt der DKB.
Die Branche stehe für 3.250 Konditoreibetriebe mit über 71.000 Beschäftigten. Von diesen Betrieben haben über 90% neben ihrem Ladengeschäft ein Café, das für den Gesamtbetrieb eine existenzielle Rolle spiele, so der Verband. 
Inakzeptable Unterscheidung
Diese Cafés sind nun als Gastronomiebetriebe zu 100% vom Teil-Lockdown betroffen. Doch während Restaurants ihre Inhouse-Umsätze zu 75% bezuschusst bekommen und der Außer-Haus-Verkauf in unbegrenzter Höhe fortgeführt werden kann, ohne den Zuschuss zu verlieren, sollen Konditoreibetriebe aufgrund des parallellaufenden Theken- und Gastronomiebetriebs als Mischbetriebe eingeordnet werden, für die eine Sonderregelung gilt, deren Ausgestaltung aber noch offen ist.
"Die geplante Unterscheidung ist unseren Betrieben nicht vermittelbar und völlig inakzeptabel", kritisiert der DKB. "Erst recht mit Blick darauf, dass die Systemgastronomie, die schon immer das gleiche Geschäftsmodell wie unsere Betriebe fährt – nämlich Thekengeschäft und Gastronomiegeschäft mir Vor-Ort-Verzehr – in vollem Umfang unter die Definition der Gastronomie der Novemberhilfe fällt und voll förderfähig ist und nicht als Mischbetriebe definiert werden."
DKB pocht auf BGH-Urteil
Vor dem Hintergrund, dass der Bundesgerichtshof schon 2019 in einem Urteil festgestellt hat, dass Konditoreibetriebe mit klassischemThekengeschäft und Café zur Gastronomie zählen, fordert der DKB nun, dass Konditorei-Cafés "ebenfalls ohne Einschränkung im Rahmen der Gastronomieregelung zu berücksichtigen und ihnen die Erstattung in Höhe von 75% der Umsätze auf den gastronomischen Teil zu leisten" sind.
Zudem moniert der DKB, dass zahlreiche Konditoreien in den Bereich der mittelbaren Betroffenheit fallen. So sollen bisher nur Betriebe unterstützt werden, die 80% Ihres Umsatzes mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe generieren. Hierbei würden Konditoreien als Zulieferer für das Hotelgewerbe und die Gastronomie erneut durchs Raster fallen.
Hier verlangt der DKB, dass entweder die 80-Prozent-Regelung nur auf die Umsatzanteile Anwendung findet, die mit den direkt betroffenen Branchen generiert wird oder die vorausgesetzten Gesamtumsätze deutlich abgesenkt werden. Eine entsprechende Abgrenzung der Umsätze sei durch die Einbindung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ohne Probleme möglich.

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