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Die Gefahr, dass Backwaren mit überhöhten Dioxinbelastungen in den Verkauf gelangen, schätzt der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen als äußerst gering ein.
© Die Gefahr, dass durch Innungsbäckereien Backwaren mit überhöhten Dioxinbelastungen in den Verkauf gelangen, schätzt der Bäckerinnungs-Verband Niedersachsen/Bremen (BIV) als äußerst gering ein. Damit dies so bleibe, habe der BIV in der ersten Januar-Woche zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks seine Mitgliedsbetriebe „umgehend über die Erzeugercodes der nicht verkehrsfähigen Ei-Chargen informiert“, sagte BIV-Geschäftsführerin Bettina Emmerich-Jüttner. Innungsmitglieder immer zeitnah informiert Sobald Landesbehörden wie das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) weitere Kennnummern von kontaminierten Ei-Chargen veröffentlichen, „werden wir das regionale Bäckerhandwerk auf dem Weg über unsere Innungen unverzüglich informieren.“Deren Mitglieder könnten daher zeitnah sicherstellen, dass keine der in der Backstube verwendeten Eier bzw. Eiprodukte und der im Verkauf angebotenen Frischeier vom Dioxinskandal betroffen seien. Als beruhigend für die Verbraucher wertete Emmerich-Jüttner auch die Äußerung des Vorsitzenden des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure, Martin Müller, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass die Lebensmittelkontrolleure derzeit auf eine Überprüfung von Eiprodukten wie Nudeln oder Backwaren verzichten würden. Wenn etwa Eier in einem Kuchen verarbeitet seien, dann sei die Verdünnung so groß, „dass man sagt, wir können es vernachlässigen“, wird Müller in der AFP-Meldung zitiert.
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Dioxin-Risiko in Backwaren „äußerst gering“

Die Gefahr, dass Backwaren mit überhöhten Dioxinbelastungen in den Verkauf gelangen, schätzt der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen als äußerst gering ein.

Die Gefahr, dass durch Innungsbäckereien Backwaren mit überhöhten Dioxinbelastungen in den Verkauf gelangen, schätzt der Bäckerinnungs-Verband Niedersachsen/Bremen (BIV) als äußerst gering ein. Damit dies so bleibe, habe der BIV in der ersten Januar-Woche zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks seine Mitgliedsbetriebe „umgehend über die Erzeugercodes der nicht verkehrsfähigen Ei-Chargen informiert“, sagte BIV-Geschäftsführerin Bettina Emmerich-Jüttner.

Innungsmitglieder immer zeitnah informiert
Sobald Landesbehörden wie das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) weitere Kennnummern von kontaminierten Ei-Chargen veröffentlichen, „werden wir das regionale Bäckerhandwerk auf dem Weg über unsere Innungen unverzüglich informieren.“Deren Mitglieder könnten daher zeitnah sicherstellen, dass keine der in der Backstube verwendeten Eier bzw. Eiprodukte und der im Verkauf angebotenen Frischeier vom Dioxinskandal betroffen seien.

Als beruhigend für die Verbraucher wertete Emmerich-Jüttner auch die Äußerung des Vorsitzenden des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure, Martin Müller, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass die Lebensmittelkontrolleure derzeit auf eine Überprüfung von Eiprodukten wie Nudeln oder Backwaren verzichten würden. Wenn etwa Eier in einem Kuchen verarbeitet seien, dann sei die Verdünnung so groß, „dass man sagt, wir können es vernachlässigen“, wird Müller in der AFP-Meldung zitiert.

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