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Hilfe in Pandemiezeiten (Bild: TheDigitalArtist/pixabay 2020)
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Branche aktuell

Dezemberhilfe kommt, Überbrückungshilfe wird erweitert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen informieren in einer gemeinsamen Mitteilung über die aktuellen Hilfestellungen für Unternehmen.

Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen (im Weiteren: Unternehmen) durch die Krise zu helfen, kann seit Mittwoch, dem 25. November 2020, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75% des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen.
Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021
Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier außerdem darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten. Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die Dezemberhilfe sowie die Überbrückungshilfe III im Überblick finden Interessierte hier, ebenso wie ein Statement des Bundesfinanzministers und des Bundeswirtschaftsministers.

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