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Ab 1.1.2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – zunächst mit einer zweijährigen Übergangsphase – durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem digitalen Lohnnachweis abgelöst.
© Bis zum 16. Februar 2017 ist der Lohnnachweis für 2016 erstmals auf digitalem Weg, zusätzlich aber auch über das Extranet oder in Papierform zu übermitteln, wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mitteilt. Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens berechnet. Dieses parallele Verfahren stellt sicher, dass der Beitrag der Unternehmen auch zukünftig korrekt berechnet wird. Ab dem Beitragsjahr 2018 sind die gezahlten Lohnsummen ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis zu übermitteln.   Wichtiger Termin:
Ab dem 1. Dezember 2016 müssen alle Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrem Entgeltabrechnungsprogramm einen sogenannten Stammdatenabgleich durchführen. Die hierfür benötigten Zugangsdaten erhalten alle Unternehmen Anfang Dezember 2016 zusammen mit dem Vordruck des Lohnnachweises schriftlich von der BGN.   Weitere Informationen und Hinweise zum elektronischen Lohnnachweis, zum neuen UV-Meldeverfahren und zum Stammdatendienst finden Interessierte in der Broschüre „Beschreibung zum UV-Meldeverfahren“ unter www.dguv.de//uv-meldeverfahren und auf den Internetseiten der BGN, www.bgn.de. Fragen und Antworten rund um das Thema beantwortet außerdem das Servicecenter unter 0621/4456-1581.
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Der Lohnnachweis wird digital

Ab 1.1.2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – zunächst mit einer zweijährigen Übergangsphase – durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem digitalen Lohnnachweis abgelöst.

Bis zum 16. Februar 2017 ist der Lohnnachweis für 2016 erstmals auf digitalem Weg, zusätzlich aber auch über das Extranet oder in Papierform zu übermitteln, wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mitteilt. Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens berechnet. Dieses parallele Verfahren stellt sicher, dass der Beitrag der Unternehmen auch zukünftig korrekt berechnet wird. Ab dem Beitragsjahr 2018 sind die gezahlten Lohnsummen ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis zu übermitteln.  
Wichtiger Termin:
Ab dem 1. Dezember 2016 müssen alle Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrem Entgeltabrechnungsprogramm einen sogenannten Stammdatenabgleich durchführen. Die hierfür benötigten Zugangsdaten erhalten alle Unternehmen Anfang Dezember 2016 zusammen mit dem Vordruck des Lohnnachweises schriftlich von der BGN.  
Weitere Informationen und Hinweise zum elektronischen Lohnnachweis, zum neuen UV-Meldeverfahren und zum Stammdatendienst finden Interessierte in der Broschüre „Beschreibung zum UV-Meldeverfahren“ unter www.dguv.de//uv-meldeverfahren und auf den Internetseiten der BGN, www.bgn.de. Fragen und Antworten rund um das Thema beantwortet außerdem das Servicecenter unter 0621/4456-1581.

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