Aktuell häufen sich die Berichte von Überfällen auf Bäckereien – und das bundesweit. Während die Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden trifft, erleidet das Verkaufspersonal oftmals eine seelische Verletzung. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat in diesem Rahmen nun darauf hingeweisen, dass Überfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfälle anerkannt werden können.
„Um langfristigen gesundheitlichen und psychosozialen Beeinträchtigungen vorzubeugen sollten seelische Verletzungen, die durch einen Überfall entstanden sind, medizinisch abgeklärt, betreut und gegebenenfalls behandelt werden“,betont Bärbel Haupt von der BGN-Rehabilitation. Dafür ist es wichtig, dass sich Überfallopfer mit psychischen Verletzungsfolgen schnell bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Denn: Je schneller ein Überfallopfer betreut wird, desto besser lässt sich eine psychische Traumatisierung verhindern. Beginnt die Behandlung mit zeitlicher Verzögerung, dann ist sie meist schwieriger und langwieriger.
BGN hilft flächendeckend in Deutschland mit Spezialisten
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe BGN betreut als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung rund 3,3 Mio. Versicherte aus der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, der Tabakindustrie und von Schausteller- und Zirkusbetrieben. In den sieben über Deutschland verteilten
Bezirksverwaltungen gibt es spezielle Ansprechpartner, die sich um Menschen mit einem überfallbedingten psychischen Trauma kümmern und einen schnellen Kontakt zu einem Psychologen herstellen.