Seit dem 1.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Am 31.03.2021 endet nun die TSE-Fristverlängerung der Kassensicherungsverordnung. Es bleiben also noch knapp sechs Wochen, um eine finale Einrichtung abzuschließen. Falls ein Kassensystem nicht oder nicht richtig durch eine TSE gesichert ist, sieht das Gesetz ein Bußgeld von 25.000 Euro vor.
Freie Wahl, doch nur noch kurze Frist
Grundsätzlich gilt hier das Prinzip der Technologieoffenheit und Bäckereien haben die freie Wahl, ob sie sich für eine hardware-basierte oder eine cloud-basierte TSE-Lösung entscheiden. Manch ein Unternehmer möchte daher die Cloud-Variante abwarten, doch bis heute gibt es kein final zertifiziertes TSE-Cloud-System.
So erklärt Sascha Kaierle, Geschäftsführer der KMZ Kassensysteme GmbH: "Die Neuerungen betreffen alle cloud-basierten TSE, die sich im Zertifizierungsverfahren befinden. Derzeit ist offen, ob und wann die Cloud-TSE-Anbieter die neuen Anforderungen umsetzen können und was das für die Vorbereitung der Kassensysteme bedeutet."
Hardware-basierte TSE biete mehr Rechtssicherheit
Kaierle empfiehlt daher die hardware-basierte TSE. Denn abgesehen von der fehlenden Zertifizierung und den rechtlichen Unklarheiten seien bisher keine konkreten Preise festgelegt worden, die seitens der TSE-Anbieter zusätzlich monatlich oder jährlich für die Cloud-Nutzung anfallen. Die Hardware-Variante biete dagegen "Rechtssicherheit und Kostentransparenz", so Kaierle.
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