on on on
Laut eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können Handwerker bei den GEZ-Gebühren sparen, wenn sie auf demselben Grundstück leben und arbeiten.
© Laut eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können Handwerker bei den GEZ-Gebühren sparen, wenn sie auf demselben Grundstück leben und arbeiten. Denn dann seien sie etwa nicht verpflichtet, für den Firmencomputer Gebühren zu bezahlen, wenn auf demselben Grundstück bereits für ein privat genutztes Rundfunkgerät GEZ bezahlt wird – eine gute Nachricht für sämtliche kleinere Bäcker- und Konditoreibetriebe, in denen diese Konstellation so gegeben ist. Nicht doppelt bezahlen Anstoß für die Ende April diesen Jahres getroffene Entscheidung der Richter war die Klage eines Freiberuflers gewesen, der in seinem Haus lebt und arbeitet, aber nicht für seinen geschäftlich benutzten PC und die mehreren privat genutzten Geräte doppelt Gebühren abführen wollte. Egal ob private oder geschäftliche Nutzung Die Richter entschieden daraufhin, dass ein internetfähiger Computer zwar weiterhin gebührenpflichtig bleibe, als sogenanntes Zweitgerät aber von den Gebühren ausgenommen werde – ganz egal, ob er nun privat oder geschäftlich genutzt werde.
Branche aktuell

Clever Rundfunkgebühren sparen

Laut eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können Handwerker bei den GEZ-Gebühren sparen, wenn sie auf demselben Grundstück leben und arbeiten.

Laut eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können Handwerker bei den GEZ-Gebühren sparen, wenn sie auf demselben Grundstück leben und arbeiten. Denn dann seien sie etwa nicht verpflichtet, für den Firmencomputer Gebühren zu bezahlen, wenn auf demselben Grundstück bereits für ein privat genutztes Rundfunkgerät GEZ bezahlt wird – eine gute Nachricht für sämtliche kleinere Bäcker- und Konditoreibetriebe, in denen diese Konstellation so gegeben ist.

Nicht doppelt bezahlen
Anstoß für die Ende April diesen Jahres getroffene Entscheidung der Richter war die Klage eines Freiberuflers gewesen, der in seinem Haus lebt und arbeitet, aber nicht für seinen geschäftlich benutzten PC und die mehreren privat genutzten Geräte doppelt Gebühren abführen wollte.

Egal ob private oder geschäftliche Nutzung
Die Richter entschieden daraufhin, dass ein internetfähiger Computer zwar weiterhin gebührenpflichtig bleibe, als sogenanntes Zweitgerät aber von den Gebühren ausgenommen werde – ganz egal, ob er nun privat oder geschäftlich genutzt werde.

Funk

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren