on on on
Für viele Betriebe des Bäckerhandwerks bringt das neue Rundfunkbeitragssystem eine Verteuerung mit sich. Der ZV weist auf Möglichkeit zur Beitragszahlung unter Vorbehalt hin.
© Für viele Betriebe des Bäckerhandwerks bringt das neue Rundfunkbeitragssystem eine Verteuerung mit sich. Seit dem 1. Januar 2013 haben die Betriebe einen neuen Rundfunkbeitrag zu zahlen, der von der Zahl der Beschäftigten, Betriebsstätten und betrieblichen Kfz abhängt. Unter Vorbehalt zahlen Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen zu anhängigen Klagen gegen das neue Beitragssystem weist der Verband des Deutschen Bäckerhandwerks seine Mitgliedsbetriebe auf die Möglichkeit hin, den neuen Rundfunkbeitrag ausdrücklich nur unter Vorbehalt zu zahlen. „Sollte das Bundesverwaltungs-, Bundesverfassungsgericht oder der EuGH bei den anhängigen Klagen zum Ergebnis kommen, dass der neue Rundfunkbeitrag rechtswidrig ist, bewahren sich die Betriebe damit eine günstige Ausgangsposition für eine Rückforderung der bereits geleisteten Beiträge“, so ZV-Präsident Peter Becker. „Diese Vorgehensweise sollte allerdings nur von Betrieben gewählt werden, die bisher eine einfache Zahlungsaufforderung der GEZ bzw. Rundfunkanstalt erhalten haben. Geht ein Beitragsbescheid von dort zu, muss der einzelne Betrieb entscheiden, ob er innerhalb der darin bezeichneten Frist Widerspruch oder ggf. Klage einreicht“, fügt RA Amin Werner, ZV-Hauptgeschäftsführer, hinzu. Musterschreiben vom VdRB Auch der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks weißt darauf hin, den Rundfunkbeitrag nach Möglichkeit unter Vorbehalt zu zahlen. Dies gelte in jedem Fall, wenn man nach der neuen GEZ-Gebühr drastisch mehr bezahlen soll als bislang. Der Verband hält zudem ein Musterschreiben bereit – www.biv-rheinland.de.
Branche aktuell

Brennpunkt Rundfunkbeitragssystem

Für viele Betriebe des Bäckerhandwerks bringt das neue Rundfunkbeitragssystem eine Verteuerung mit sich. Der ZV weist auf Möglichkeit zur Beitragszahlung unter Vorbehalt hin.

Für viele Betriebe des Bäckerhandwerks bringt das neue Rundfunkbeitragssystem eine Verteuerung mit sich. Seit dem 1. Januar 2013 haben die Betriebe einen neuen Rundfunkbeitrag zu zahlen, der von der Zahl der Beschäftigten, Betriebsstätten und betrieblichen Kfz abhängt.

Unter Vorbehalt zahlen
Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen zu anhängigen Klagen gegen das neue Beitragssystem weist der Verband des Deutschen Bäckerhandwerks seine Mitgliedsbetriebe auf die Möglichkeit hin, den neuen Rundfunkbeitrag ausdrücklich nur unter Vorbehalt zu zahlen. „Sollte das Bundesverwaltungs-, Bundesverfassungsgericht oder der EuGH bei den anhängigen Klagen zum Ergebnis kommen, dass der neue Rundfunkbeitrag rechtswidrig ist, bewahren sich die Betriebe damit eine günstige Ausgangsposition für eine Rückforderung der bereits geleisteten Beiträge“, so ZV-Präsident Peter Becker.

„Diese Vorgehensweise sollte allerdings nur von Betrieben gewählt werden, die bisher eine einfache Zahlungsaufforderung der GEZ bzw. Rundfunkanstalt erhalten haben. Geht ein Beitragsbescheid von dort zu, muss der einzelne Betrieb entscheiden, ob er innerhalb der darin bezeichneten Frist Widerspruch oder ggf. Klage einreicht“, fügt RA Amin Werner, ZV-Hauptgeschäftsführer, hinzu.

Musterschreiben vom VdRB
Auch der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks weißt darauf hin, den Rundfunkbeitrag nach Möglichkeit unter Vorbehalt zu zahlen. Dies gelte in jedem Fall, wenn man nach der neuen GEZ-Gebühr drastisch mehr bezahlen soll als bislang. Der Verband hält zudem ein Musterschreiben bereit – www.biv-rheinland.de.

Verband

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren