„Hier entstehen irreparable Verwerfungen im Wettbewerb“, wettert der Präsident des Mittelstandsverbundes, Eckhard Schwarzer, als Repräsentant von mehr als 230.000 in Verbundgruppen kooperierenden Unternehmen, darunter viele unmittelbar betroffene mittelständische Händler. Wie bereits bei vielen Maßnahmen im Frühjahr 2020 gibt es in den Bundesländern einen Flickenteppich bei den Regelungen zum Einzelhandel. In Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen beispielsweise ist Click & Collect für von den Schließungen betroffene Einzelhändler untersagt. Dabei ist dieses Verfahren, d.h. die Abholung von telefonisch oder online vorbestellter Ware am Ladengeschäft, gerade für kleinere Händler die letzte verbleibende Möglichkeit, ihre lokalen Kunden weiter zu versorgen. Eine erhöhte Infektionsgefahr durch die Abholung von Ware am Geschäft sieht der Verband – genau wie offenbar einige Bundesländer – nicht. Schließlich sei dies kein anderes Verhalten als die erlaubte Abholung von Paketen aus Packstationen oder Postfilialen bzw. von vorbestelltem Essen aus Restaurants. Die unbegründeten Restriktionen in einigen Bundesländern seien „politischer Rückenwind für die schärfsten Wettbewerber des Mittelstandes, die sich aktuell eines ungebremsten Wachstumserfreuen, ohne dass dies über Steuern dem Gemeinwohl zugute kommt“, bringt Schwarzer es auf den Punkt. Gerade gegenüber den großen Online-Händlern werde dem Handel vor Ort damit ein letztes praktikables Mittel der Kundenbindung und -gewinnung genommen.
Auslieferdienste seien vielerorts kurzfristig nicht verfügbar oder wirtschaftlich nicht tragfähig. Ein Verbot von Click & Collect nehme vielen Händlern damit unnötiger Weise die letzte Zukunftsperspektive. Dabei zeigten sich gerade in dieser Zeit immer mehr Verbraucher mit den Vor-Ort-Händlern solidarisch und würden diese gerne auch unterstützen.
Wettbewerbsbedingungen fair und nachvollziehbar
Überdies zerreiße das Verbot die Solidarität und den fairen Wettbewerb auch unter den lokalen Händlern. Denn vielfach böten Geschäfte, die nicht von den Schließungen betroffen seien, ein Mischsortiment an, das sich auch auf typische Warengruppen der geschlossenen Verkaufsstellen erstrecke. Bereits vor Weihnachten sorgten kreative Umgestaltungen des Sortiments mit dem Ziel, die Schließung zu vermeiden, für großen Unmut in verschiedenen Branchen. Dem könne die Politik bei fortdauernden Schließungen nur entgegenwirken, wenn die Wettbewerbsbedingungen für alle Händler fair und nachvollziehbar seien.
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