Nach derzeitigem Stand sieht es so aus, als werde aus dem versprochenen Ende der Bonpflicht ab 2028 lediglich ein Wechsel vom Papierbon zum digitalen Pflichtbeleg. Für Bäckereien bedeutet das: Die Pflicht bleibt – nur der Bon wandert vom Papier ins Digitale. Der ZV erinnert die Regierung an ihr Versprechen: „Auch ein digitaler Pflichtbon bleibt ein Pflichtbon. Beim Brötchenkauf muss weiterhin ein Beleg bereitgestellt werden, selbst wenn ihn niemand haben möchte. Das ist keine Abschaffung, sondern dieselbe Bürokratie unter anderem Namen“, kritisiert ZV-Präsident Roland Ermer den Kabinettsbeschluss. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten: „Wir schaffen die Bonpflicht ab“. Ein Beleg sollte nur dann erstellt und bereitgestellt werden müssen, wenn der Kunde ihn ausdrücklich wünscht – digital oder auf Papier, nach Wahl des Betriebs. „Der nun vorgelegte Entwurf bricht mit dieser Zusage.“, verdeutlicht Ermer.
Kein erkennbarer Mehrwert
Wie der ZV betont, unterstützt das Bäckerhandwerk wirksame Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und steht für faire Wettbewerbsbedingungen. Die weit überwiegende Zahl der Handwerksbäckereien arbeite bereits mit elektronischen Kassen und zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen. Eine zusätzliche digitale Belegbereitstellungspflicht schaffe deshalb keinen erkennbaren Mehrwert, könne aber je nach Kassensystem erhebliche zusätzliche Kosten für Nachrüstung, Software, Lizenzen und Schulungen verursachen. Dies finanziell zu stemmen, sei für viele Betriebe schwer möglich.
Korrektur gefordert
„Die Bonpflicht ist nicht abgeschafft. Sie ist lediglich digitalisiert worden. Das ist ein Unterschied in der Technik, aber nicht in der Bürokratie. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Übergangsregelungen verschieben das Problem zudem lediglich nach hinten, lösen es aber nicht“, sagt ZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg. „Gerade für kleine und mittlere Betriebe zählt jeder zusätzliche Aufwand.“ Besonderen Handlungsbedarf sieht der ZV bei mobilen Verkaufswagen, Wochenmarktständen und Verkäufen auf Volksfesten. Für diese Verkaufsformen seien praxistaugliche Ausnahmen erforderlich. „Es reicht nicht, die Ausnahmen erst nach Verabschiedung des Gesetzes konkretisieren zu wollen. Die Betriebe müssen vor dem Inkrafttreten wissen, was für sie gilt. Gesetz und Ausnahmen gehören zusammen“, betont Berg.
Der ZV unterstreicht erneut seine Position und fordert die Korrektur des Kabinettsbeschlusses: „Die Bundesregierung hat den Betrieben die Abschaffung der Bonpflicht versprochen. Jetzt muss dieses Versprechen auch an der Ladentheke eingelöst werden. Unsere Bäckereien brauchen weniger Pflichten und mehr Zeit für ihr Handwerk“, erklärt Ermer abschließend.










