Der Anfang August veröffentlichte Referentenentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts sieht die vollständige Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 vor. Stattdessen soll eine Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) warnt vor einer Verschärfung der Bürokratie.
Koalitionsvertrag soll eingehalten werden
„Auch eine digitale Belegbereitstellungspflicht bleibt eine Bonpflicht. Wer bei jedem Brötchenkauf weiterhin einen Beleg bereitstellen muss, schafft keine Bürokratie ab, sondern verlagert sie lediglich vom Papier ins Digitale. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen: Belege sollten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgegeben werden müssen – nach Wahl der Betriebe digital oder auf Papier“, fordert ZV-Präsident Roland Ermer.
Warum an der generellen Belegpflicht festgehalten werden soll, sei für das Bäckerhandwerk nicht nachvollziehbar, teilt der ZV mit. Die weit überwiegende Zahl der Handwerksbäckereien arbeite bereits heute mit elektronischen Kassensystemen, die durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sind. Die Geschäftsvorfälle werden damit manipulationssicher aufgezeichnet. Das Bäckerhandwerk unterstütze ausdrücklich das Ziel, Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Eine zusätzliche Verpflichtung, bei jedem Kleinverkauf einen digitalen Beleg bereitzustellen, leistet dazu aus Sicht des Verbands jedoch keinen erkennbaren zusätzlichen Beitrag.
Zusätzliche Kosten durch Umrüstung drohen
Gerade in Bäckereien folgen täglich zahlreiche Verkäufe mit geringen Einzelbeträgen unmittelbar aufeinander. Wird der elektronische Beleg zum gesetzlichen Regelfall, müssen zahlreiche Betriebe ihre Kassensysteme technisch nachrüsten. Ohne geeignete Kundendisplays könne die digitale Bereitstellung des Belegs nicht ohne Weiteres umgesetzt werden, erklärt der ZV. Hinzu kämen Kosten für Software, Lizenzen und Speicherung sowie zusätzlicher Organisations- und Schulungsaufwand. „Das wird, wenn es so kommt, auch kleine Betriebe erfassen und sie zu erheblichen Investitionen zwingen. Das zu einer Zeit, in der diese mit Unsicherheiten, steigenden Kosten, Personalmangel, Kaufzurückhaltung und hybriden Bedrohungen kämpfen. Wer zusätzliche Technik vorschreibt, muss auch die Kosten und den Umstellungsaufwand der Betriebe realistisch berücksichtigen. In das Gesetz muss daher mindestens eine Übergangsregelung aufgenommen werden, die den Betrieben ausreichend Zeit für die erforderlichen Nachrüstungen gewährt und eine Sonderabschreibung für notwendige technische Investitionen ermöglicht“, plädiert ZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg.
Klare Regeln erforderlich
Zudem muss es aus Sicht des ZV auch künftig praktikable Ausnahmen der Belegpflicht für mobile Verkaufswagen, Wochenmarktstände und Verkäufe auf Volksfesten geben. Gerade Verkaufswagen leisteten in strukturschwachen Regionen einen wichtigen Beitrag zur sicheren Nahversorgung der Bevölkerung und zum Erhalt sozialer Treffpunkte. Der Verband begrüßt deshalb grundsätzlich vorgesehene Ausnahmen, warnt aber davor, deren konkrete Ausgestaltung erst nach Verabschiedung des Gesetzes zu regeln. Gesetz und Ausnahmen müssten gemeinsam beschlossen werden. Betriebe brauchten vor Inkrafttreten klare Regeln und Rechtssicherheit – keine nachträgliche Blackbox bei der praktischen Umsetzung.
Entlastungen müssen ankommen
„Der Gesetzentwurf belastet den Mittelstand zusätzlich und schwächt seine Resilienz. Er sollte daher insgesamt noch einmal überdacht werden. Wenigstens müssen die von uns geforderten Korrekturen daran vorgenommen werden. Die Bundesregierung hat die Abschaffung der Bonpflicht im Koalitionsvertrag zugesagt. Jetzt muss sie diesem Versprechen auch Taten folgen lassen. Der Gesetzentwurf muss entsprechend nachgebessert werden, damit die generelle Bonpflicht im Thekenverkauf fällt. Bürokratieabbau darf nicht auf dem Papier stattfinden, während an der Bäckertheke neue Pflichten entstehen. Entlastung muss im Verkaufsalltag unserer Bäckereien ankommen – damit sich die Betriebe auf das konzentrieren können, was sie am besten können: gutes Brot und hochwertige Backwaren für die Menschen in unserem Land backen“, sagt ZV-Präsident Roland Ermer abschließend.









